27.12.2013 | 12:32:00 | ID: 16744 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich: „Ein spannendes Vorsitzjahr geht zu Ende“

Wiesbaden (agrar-PR) - Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich zieht Bilanz ihres Vorsitzes der Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2013 und übergibt die Geschäfte an Mecklenburg-Vorpommern
Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich hatte im Januar 2013 den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) übernommen und wird das Amt zum Jahresende turnusgemäß an Mecklenburg-Vorpommern übergeben. In den dazwischen liegenden zwölf Monaten lag eine arbeits- und themenreiche Zeit mit zahlreichen Veranstaltungen. „In vielen wichtigen Projekten sind wir in diesem Jahr einen großen Schritt vorangekommen“, so die Ministerin.

So beschloss die VSMK im zurückliegenden Jahr die Einrichtung einer Zentralstelle zur Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln, die mittlerweile bereits ihre Arbeit aufnehmen konnte. „Da immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Lebensmittel auch im Netz einkaufen darf sich die Lebensmittelüberwachung diesem Trend nicht verschließen“, sagte Puttrich. Daher haben sich alle Bundesländer zusammengeschlossen und finanzieren gemeinsam den Aufbau und Betrieb einer zentralen und spezialisierten Kontrollstelle in Berlin. Das Ziel ist es, einen Marktplatz für Lebensmittel im Internet zu schaffen, der im Hinblick auf die Sicherheit dem Einkauf im Supermarkt vor Ort in Nichts nachsteht. Die Zentralstelle ist dabei insbesondere auch in der Lage, Anbieter von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln im Netz schnell zu identifizieren, um gefährliche Produkte vollständig von Markt nehmen zu können. Ebenso können Händler im Netz ausfindig gemacht werden, die ihrer Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer bei den Überwachungsbehörden nicht nachgekommen sind. Durch das Nachholen der dieser Registrierung werden die Betriebe unter das Dach der Lebensmittelüberwachung geholt und können dann genauso effektiv kontrolliert werden wie der Einzelhandel vor Ort. Durch die Einrichtung einer Zentralstelle kann die hierzu erforderliche Recherchearbeit viel effizienter gestaltet werden und Doppelarbeiten in den einzelnen Bundesländern werden vermieden.

Aber auch in der herkömmlichen Lebensmittelüberwachung zeigt der Trend weiter in Richtung Spezialisierung. Neben dem einzelnen Lebensmittelkontrolleur werden interdisziplinäre und überregionale Kontrollteams immer wichtiger. Die VSMK hatte hierzu auf ihrer Konferenz im Mai ein Grundsatzpapier verabschiedet, das die künftige Einrichtung solcher speziellen Kontrolleinheiten in allen Bundesländern vorsieht. Bisher verfügten nur einige wenige Länder über derartige Einsatzgruppen, darunter auch Hessen mit der hier schon seit 2006 bestehenden Task-Force Lebensmittelsicherheit. Durch eine interdisziplinäre Besetzung sollen Lebensmittelkontrollen vor allem in großen und komplexen Unternehmen künftig noch effektiver und tiefgehender erfolgen können. Die VSMK hat beschlossen, den anstehenden Prozess der Umsetzung des Konzeptes in den Ländern weiter zu begleiten, schon anlässlich der kommenden Konferenz im Mai 2014 in Mecklenburg-Vorpommern wird das Thema erneut auf der Tagesordnung stehen.

Ein besonders wichtiges Thema der VSMK gleich zu Jahresbeginn war der so genannte Pferdefleischskandal, aufgrund der nicht deklarierten Einmischung von Pferdefleischanteilen in diverse Fertigprodukte. Anlässlich eines Ministertreffens im Februar 2013 hatten sich die Verbraucherschutzministerinnen und –minister von Bund und Ländern auf einen Nationalen Aktionsplan verständigt. Neben zahlreichen sofort durchzuführenden Maßnahmen, wie ein ausgedehntes amtliches Untersuchungsprogramm oder die Zusammenführung der behördlichen Informationen im Internet über tagesaktuell betroffene Produkte, hatte man sich damals auch darauf verständigt, rechtliche Konsequenzen aus dem Geschehen gründlich prüfen zu wollen. Diese Arbeiten konnten zwischenzeitlich unter dem hessischen Vorsitz zum Abschluss gebracht werden. Bereits geändert wurde das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch im Hinblick auf die Informationserteilung durch die Behörden. Diese können die betroffenen Firmen und Produkte nun grundsätzlich auch schon im Falle von Irreführungen und Täuschung öffentlich machen, zuvor war dies nur bei nicht sicheren Lebensmitteln möglich. Darüber hinaus wird die VSMK noch im Dezember über weitere Vorschläge der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz als Konsequenz aus dem Pferdefleischskandal entscheiden. Hierzu gehören unter anderem die deutliche Erhöhung der lebensmittelrechtlichen angedrohten Sanktionen von bis zu eine Million Euro, wie auch eine Verschärfung der Meldeverpflichtungen von Lebensmittelunternehmen gegenüber den Behörden. So sollen die Unternehmen die Lebensmittelüberwachung zukünftig auch dann zu informieren haben, wenn Sie Lebensmittel aufgrund einer festgestellten Irreführung oder Täuschung vom Markt nehmen. Diese Meldungen erfolgten bislang lediglich auf freiwilliger Basis, weshalb die den Behörden vorliegenden Daten vielfach nur unvollständig waren. Hierdurch könnten die Behörden in vergleichbaren künftigen Fällen der Öffentlichkeit dann schneller verlässliche und zusammengefasste Daten über die jeweils konkret betroffenen Erzeugnisse zur Verfügung stellen.

Eine weitere Konsequenz aus dem Pferdefleischskandal war es, die regionalen Wirtschaftskreisläufe auf dem deutschen Lebensmittelmarkt zu stärken. Hierzu hat Hessen als Vorsitz der VSMK im November dieses Jahres die Verbände des Lebensmittelhandels und der –produktion zu einem Meinungsaustausch zum Thema Regionalität im Lebensmittelbereich - Handlungsperspektiven und Herausforderungen nach Berlin eingeladen. Hierbei wurden die Herkunftsdeklaration, die Herkunftssicherung und der Herkunftsnachweis aber auch die wirtschaftliche Relevanz regionaler Produkte erörtert.

Auch im wirtschaftlichen und digitalen Verbraucherschutz sind in diesem Jahr Weichen gestellt worden. Hessen hat sich in einem VSMK-Antrag für einen verbesserten Verbraucherschutz beim Interneteinkauf mit dem Smartphone stark gemacht. Dazu zählt die Forderung nach einem Rückgaberecht für Apps auf dem Mobiltelefon und mehr Transparenz und Klarheit der Informationen beim mobilen Einkauf. Ein Rückgaberecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht“, moniert Puttrich. Derzeit erlischt das Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Güter wie beispielsweise Apps mit dem Download. Beim Download von Apps sind ein Widerruf des Vertrages und eine Rückgabe bisher oft nicht möglich. „Das ist dem Verbraucher meist nicht bewusst“, so Puttrich. Der Verbraucher müsse aber die Chance haben, sich zu entscheiden, ob ihm ein Produkt gefällt oder nicht. „Ein solcher Ausgleich könnte etwa in der Verpflichtung der Anbieter bestehen, dem Verbraucher eine Demoversion der Dateien, seien es Software, Apps oder Musik anbieten zu müssen. Die eingerichtete Projektgruppe wird hier zeitnah konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeiten und vorstellen“, bekräftigte die Ministerin.

Dies VSMK hat ferner Prüfaufträge erteilt, wie das Angebot an Gütesiegeln zur Orientierung über verbraucher- und datenschutzfreundliche Endgeräte, Apps und M-Commerce-Dienste ausgebaut werden kann und wie besondere Sicherheitsanforderungen beim Bezahlen via Smartphone umgesetzt und entsprechend ausgebaut werden können. Eine Arbeitsgruppe auf Fachebene soll die Themen voran bringen.

Daneben bleibt der Datenschutz in diesem Bereich ein wichtiges Thema. Die Ministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass bei der Konstruktion mobiler Endgeräte und ihrer Betriebssystemsoftware das „Privacy-by-Design“-Prinzip stärker berücksichtigt werden soll, um damit bereits in den Grundeinstellungen den höchsten Grad an Datenschutz zu gewährleisten. Außerdem soll die Transparenz erhöht werden, damit Nutzer ihre Rechte kennen. Die VSMK sieht in diesem Bereich noch Defizite bei Herstellern von Geräten, Betreibern von App Stores und den Entwicklern von Apps.

Das Thema Datenschutz im Internet war auch Gegenstand des EU-Tages der Verbraucherschutzministerkonferenz im März dieses Jahres. EU-Kommissarin Viviane Reding präsentierte auf Einladung von Ministerin Puttrich beim EU-Tag ihre Vorstellungen einer modernen Verbraucherschutzagenda für Europa. Dabei ging sie insbesondere auf die Verbraucherrechte im Internet und die damit einhergehenden Herausforderungen für die europäische Politik ein.

Hessen hat sich im Rahmen der VSMK auch im finanziellen Verbraucherschutz für weitere Verbesserungen stark gemacht: Vor allem die gesetzlichen Anforderungen an Produktinformationsblätter auf die stark nachgefragten Bankprodukte wie Tagesgeld, Festgeld, Termingeld oder Banksparanlagen sollen ausgeweitet werden, um die gebotenen Vergleichbarkeit flächendeckend zu erreichen. (Pd)
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