06.03.2013 | 21:15:00 | ID: 14645 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich: Umsetzung des Aktionsplans Pferdefleisch läuft

Wiesbaden (agrar-PR) - Erster Schritt für schnellere Information der Öffentlichkeit bei Täuschungen / Weitere Ergebnisse hessischer Kontrollen liegen vor
Die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich, hat die vom Bundestag beschlossene Möglichkeit zur rascheren Information der Öffentlichkeit in Fällen von Täuschung bei Lebensmitteln im Rahmen des Lebens- und Futtermittelrechts als einen ersten Schritt bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Pferdefleisch\" begrüßt. „Im Nationalen Aktionsplan haben sich die Verbraucherschutzministerinnen und -minister von Bund und Ländern dafür ausgesprochen die vorhandenen rechtlichen Regelungen zur Information von Verbraucherinnen und Verbraucher über beanstandete Produkte u.a. im Sinne des Täuschungsschutzes zu optimieren. Mit der nun vorgesehenen Regelung können die Behörden zukünftig leichter die Verbraucher informieren\", so Puttrich.

Damit auch die weiteren Punkte des Aktionsplans zügig angegangen werden, wurde unter dem hessischen Vorsitz in der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt und mit der Umsetzung von weiteren Punkten des Nationalen Aktionsplans „Pferdefleisch\" beauftragt. „Ziel ist es, dass wir zügig klären, ob die Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten im Hinblick auf Irreführung und Täuschung, wie sie z.B. bei der Falschdeklaration von Rindfleisch gegeben ist, angepasst und wie praktikable Möglichkeiten für die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen in diesem Zusammengang geschaffen werden können\", sagte Puttrich. Weiterhin wird sich die Arbeitsgruppe mit der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verbraucherinformation und der Überprüfung der Informationspflichten von Unternehmen gegenüber den Behörden befassen.

Das hessische Landeslabor untersucht unterdessen weiter die auch im Rahmen des Nationalen Aktionsplans angeforderten Proben. Am Standort Kassel des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor sind bis heute insgesamt 198 Proben aus hessischen Zentrallagern, Groß- und Einzelhandelsbetrieben eingegangen, von denen bis heute insgesamt 188 Proben per DNA-Test auf Anteile von Pferdefleisch abschließend untersucht wurden.

Insgesamt wurde in 18 Proben DNA von Pferden nachgewiesen, zwölf dieser Probenergebnisse waren schon in der Vergangenheit veröffentlicht worden. Bei den sechs neuen Befunden handelt es sich in zwei Fällen um einen hessischen Hersteller von Hackspießen, der seine Rohware aus Polen und Holland bezogen hat. Die Hackspieße wurden nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht in Hessen verkauft. Des Weiteren wurde in einer Konserve mit Rinderrouladen, einer Brühwurst sowie einer Packung Hamburger DNA von Pferden nachgewiesen. Im letzten Fall handelt es sich um eine Nachuntersuchung von Burgern, bei denen Pferde-DNA erneut nur in Spuren nachgewiesen werden konnte.

In allen Fällen wurde die Ware aus dem Verkauf genommen und die für den Hersteller der betroffenen Produkte zuständigen Behörden der anderen Bundesländer bzw. Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Schnellwarnsystems informiert.

Die Proben, in denen Pferdefleischanteile gefunden wurden, werden auf Phenylbutazon untersucht. Voraussetzung ist, dass genügend Probenmaterial zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden gezielt Proben von Pferden die in Hessen geschlachtet wurden auf Phenylbutazon sowie auf Antibiotikarückstände untersucht. Der Einsatz von Phenylbutazon ist bei Tieren, die der Fleischgewinnung dienen, verboten. Die Gabe von Antibiotika ist prinzipiell erlaubt, allerdings sind zur Vermeidung von Rückständen im Fleisch Wartezeiten zwischen dem Zeitpunkt der letzten Antibiotikagabe und der Schlachtung einzuhalten. Ziel dieser Untersuchungen ist es, gesundheitliche Gefahren ausschließen zu können. Positive Befunde gibt es dazu noch keine. (hmuelv)
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