21.10.2009 | 00:00:00 | ID: 3096 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Ans EEG wird vermutlich erneut "Hand angelegt"

Hannover (agrar-PR) - Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) soll nach dem Willen von „Schwarz – Gelb“ geändert werden. Zunächst werden die Vergütungssätze für die „solare Strahlungsenergie“ (Photovoltaik) angepasst. Vorgesehen ist, mit Wirkung ab dem 1.7.2010 das Vergütungsregime neu zu regeln. Das heißt: neben der ohnehin im jetzigen EEG vorgesehenen Degression in Höhe von acht Prozent für Dachanlagen wird es im Sommer 2010 zu weiteren Kürzungen kommen. Hintergrund dafür sind die drastisch gefallenen Modulpreise. In den jetzigen Vergütungssätzen wird eine Überförderung gesehen.

Bei einer anstehenden Investitionsentscheidung sollte dies berücksichtigt werden. Es kann jedoch sein, dass bei geringeren Einspeisesätzen die Modulpreise noch weiter fallen. Das hat die Erfahrung der vergangenen fünf Jahre gelehrt. In den USA wurden auf Photovoltaik – Messen Modulpreise von 2.000 % $ je kW prognostiziert. Schauen wir mal, wie es weitergeht.

Photovoltaik - Freiflächenanlagen sollen auf versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden, um Ackerflächen zu „schonen“.

Vorgesehen ist weiterhin, das EEG bereits in 2010 einer Überprüfung zu unterziehen. Diese stand eigentlich erst nach dem im EEG verankerten Überprüfungsturnus 2011 an. Nachdem wir nun seit 15 Monaten Ruhe hatten, gehen die Diskussionen ums EEG also wieder los.

Auch die Bioenergie ist in den Fokus der „Tigerenten – Koalition“ geraten. Organische Reststoffe sollen im EEG gegenüber nachwachsenden Rohstoffen ein stärkeres Gewicht erlangen. Hinter den Kulissen wird gemunkelt, auch den NawaRo – Bonus „anfassen“ zu wollen, der bei derzeitigem Preisniveau für Marktfrüchte als zu hoch angesehen wird. In diesem Zusammenhang wird auch eine „Gleitklauselregelung“ diskutiert.

Erfreulich ist, dass die Regelung über die Zusammenfassung von mehreren Anlagen nicht mehr rückwirkend gelten soll. Damit werden Biogasanlagen, die vor dem 1.1.2009 nebeneinander errichtet wurden, nicht mehr als eine Anlage anzusehen sind. Etliche Biogasanlagen dürften so vor der Insolvenz gerettet werden.

Es wird auch beabsichtigt, die Degressionssätze an technische Entwicklungen anzuknüpfen. Darüber hinaus ist eine spezielle Vergütung („Stetigkeitsbonus“) für so genannte „virtuelle Kraftwerke“, die gleichmäßig, unabhängig etwa von der Globaleinstrahlung oder vom Wind, Strom erzeugen können, vorgesehen.

Im Biokraftstoffbereich soll der Energiesteuersatz für Biodiesel im Jahr 2010 auf zehn Cent/Liter abgesenkt werden. Dies wird den Absatz von Biodiesel als Reinkraftstoff beflügeln. Die künftige Besteuerung von Pflanzenöl (derzeit 18 Cent / Liter) ist noch offen.

Erfreulich ist weiterhin, dass die bisherige „Diskriminierung“ von Biogas im Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) aufgehoben wird. Bauherren von Neubauten können also künftig ihre Verpflichtung, erneuerbare Energien einzusetzen, auch durch den Einsatz von Biogas erfüllen. Dies eröffnet zusätzliche Marktperspektiven für Biogas.
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Frau Sonja Markgraf
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