10.11.2022 | 16:27:00 | ID: 34573 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Backhaus: Balkonkraftwerke hilft Mieterinnen und Mietern Energiekosten zu mindern

Schwerin (agrar-PR) - Im Landtag erteilte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus einem Antrag der Opposition eine Absage, der die Unterstützung des Landes zum Austausch von Heizsystemen forderte. Die Landesregierung habe laut Minister einen effektiveren Weg gewählt, die Energiekosten der Menschen im Land zu senken:
„Grundsätzlich teilen ich und auch der Rest der Landesregierung die Auffassung, dass wir im Land schnell wegkommen müssen von der Nutzung fossiler Energieträger und dazu zählt insbesondere der Austausch von Gas- und Ölheizungen. Allerdings gibt es bereits satte Förderungen zur Umrüstung von Heizsystemen – und zwar vom Bund! Bis zu 40% der Kosten können sich Hauseigentümerinnen und Eigentümer von der Bundesregierung fördern lassen. Die Anreize sind also längst da. Als Landesregierung haben wir uns deshalb nach reiflicher Überlegung entschieden, stattdessen zunächst den Mieterinnen und Mietern zu helfen und sie zudem aktiv einzubinden in die Energiewende.“

Weiter erläuterte der Minister die Entscheidung der Landesregierung zu Gunsten der Mietenden:

„Bisher lief es doch so: Steigen die Energiepreise, sind es die Mieterinnen und Mieter, die am Ende die Kosten tragen. Mietende haben kaum eine Möglichkeit, etwas zur Minderung der Energiekosten zu tun, außer Strom einzusparen. Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer hingegen können viel tun, um Energie einzusparen und die Kosten zu senken: Sie können das Haus dämmen, sie können die Heizung umstellen, sie können sich eine größere PV-Anlage installieren, für die seit dem Sommer eine höhere Vergütung für den eingespeisten Strom gezahlt wird. [8,2 Cent/kWh wenn die installierte Leistung unter 10 kWpeak liegt.] Mietende können das alles nicht. Mit dem Programm für Balkonkraftwerke haben wir nun ein Instrument gewählt, dass ihnen sowohl eine Möglichkeit zum Energiesparen in die Hand gibt und sie gleichzeitig zu Akteuren der Energiewende macht. Die Einsparung kann jährlich bei 140 € liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa netto einem Energieertrag von ca. 400 kWh pro Jahr entspricht. Die Einsparung der Treibhausgasemissionen mit 168 kg pro Jahr scheint für die Einzelnen nicht ins Gewicht zu fallen. Wenn man aber von 18.000 Förderfällen ausgeht, kann ein jährliches Treibhausgas-Äquivalent von 3.024 Tonnen CO2 pro Jahr in M-V zusätzlich eingespart werden.

Mit dem Programm erreichen wir außerdem, dass die Bürgerinnen und Bürger sich noch intensiver mit dem eigenen Stromverbrauch auseinandersetzen. PV-Anlagen auf dem Balkon werden dazu führen, dass die Nachbarn nachfragen, dass sich Bekannte für die Technik interessieren und dass sie sehen, wie es funktioniert! Und: Die Investitionskosten sind mit unserer Förderung auch für kleine Haushalte sehr erschwinglich. So können wir im besten Falle auch Menschen schnell und einfach helfen, die sich größere Modernisierungsmaßnahmen wohl seltener leisten könnten.“

Bezugnehmend auf den Antrag resümierte der Minister, dass eine weitere Förderung zum Heizungsaustausch, zusätzlich zu den Bundesprogrammen, nicht zielführend sei. Das Geld sei in der Förderung von Balkonkraftwerken auch im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern besser angelegt. Das Förderprogramm stelle vielmehr eine geeignete Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes dar, so Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es knapp 390.000 Wohngebäude, beziehungsweise 877.000 Wohnungen. Mehr als die Hälfte aller Wohnungen im Land wird mit Erdgas versorgt, weitere 14% der Wärmeversorgung basiert auf Heizöl. Der Bund fördert die Modernisierung von Heizungen mit Solarthermie-Anlagen (25%), Wärmepumpen (25 bis 40%) und Biomasseanlagen (10 bis 40%, z.B. Holzpellets, innovative Systeme).

Für die Förderung steckerfertiger PV Anlagen („Balkonkraftwerke“) hat das Land 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen circa 18 Tausend Haushalte erreicht werden sollen. Anträge können seit Dienstag beim Landesförderinstitut gestellt werden. Es ist zu erwarten, dass auch nach der Zweckbindungsfrist von 2 Jahren nachhaltige Treibhausgasemissionseinsparungen über die typische Lebensdauer solcher Anlagen von 10 Jahren entstehen werden. Dieser Nachhaltigkeitseffekt tritt selbst dann ein, wenn die Mietenden nach der Bindungsfrist von 2 Jahren beispielsweise wegen eines Umzuges die steckerfertige PV-Anlage an einem anderen Standort in M-V weiternutzen.
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