28.09.2023 | 11:41:00 | ID: 37533 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Einsatz von Erneuerbaren Kraftstoffen auch in Lkw-Flottengrenzwerten honorieren

Berlin (agrar-PR) - Rund 60 Unternehmen und Verbände der Logistik- und Busbranche sowie der Kraftstoff-, Nutzfahrzeug- und Zulieferindustrie haben sich in einem offenen Brief an Bundesregierung und Abgeordnete gewandt. Gemeinsam rufen Sie dazu auf, den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe in großen Lkw künftig als Beitrag zum Klimaschutz regulatorisch zu berücksichtigen. Dazu müsse sich die deutsche Politik auf europäischer Ebene für die Einführung eines sogenannten Carbon-Correction-Factors in die Regelung der CO2-Emissionsstandards bei der Neuzulassung schwerer Nutzfahrzeuge einsetzen.
Bei schweren Nutzfahrzeugen stellt die Transformation zur Klimaneutralität eine besonders große Herausforderung dar. Insbesondere der Aufbau leistungsfähiger Initialnetze für Strom und Wasserstoff wird noch einige Jahre benötigen. Sämtliche Prognosen gehen von einem kontinuierlichen Verkehrswachstum auf der Straße aus. Umso wichtiger werden wirksame Maßnahmen und die Verbreiterung des Handlungsfelds zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

Neben Batterie- und Wasserstoff-Fahrzeugen können auch konventionelle Lkw mit Verbrennungsmotor einen großen Beitrag leisten, sofern sie mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden. Hier muss dringend nachgeschärft werden, indem die der geplanten Regulierung zugrundeliegende Emissionsberechnung um einen technologieneutralen Kraftstofffaktor, den Carbon Correction Factor, ergänzt wird.

Der Entwurf für die Novellierung der CO2-Emissionsstandards für neue schwere Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2019/1242) benachteiligt schwere Lkw mit Verbrennungsmotoren, indem eine Bewertung unter der Annahme erfolgt, diese würden ausschließlich mit fossilen Kraftstoffen betrieben. Heute stammen bereits 15 Prozent der in der EU getankten CNG- und LNG-Mengen aus erneuerbaren Quellen. Dies muss bei der Berechnung der CO2-Emissionswerte von Neufahrzeugen berücksichtigt werden.

Hersteller und Verbände plädieren in ihrem offenen Brief dafür, die für die CO2-Regulierung notwendige Emissionsberechnung von Neufahrzeugen um einen technologieneutralen Kraftstofffaktor, den sogenannten Carbon-Correction-Factor, zu ergänzen.

Der offene Brief „Carbon-Correction-Factor: Wirksamer Klimaschutz durch technologieneutrale Ausgestaltung der CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge“ kann abgerufen werden unter:
https://www.ufop.de/files/3316/9588/5143/230928-OffenerBrief_zum_CCF.pdf

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