18.06.2011 | 15:01:00 | ID: 9850 | Ressort: Energie | Verbrauch & Versorgung

Angemessene Vergütung und nicht nur Entschädigung

Bonn (agrar-PR) - Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker: Zügiger Stromnetzausbau erfordert Akzeptanz der Flächeneigentümer.
Den im Zuge der Energiewende anstehenden Stromnetzausbau hat der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, zum Anlass genommen, sich mit einem Brief an einige Bundestagsabgeordnete vor allem aus dem Rheinland zu wenden.

Angesichts eines nach Meinung von Experten notwendigen Neubaus von einigen tausend Kilometern neuer Energieversorgungstrassen hat er diese angehalten, die Position der Grundeigentümer endlich zu stärken und zu verbessern. Wenn notfalls die Grundeigentümer zur Daseinsvorsorge für Energieversorgungsleitungen im Interesse des Allgemeinwohls enteignet werden können, so müsse gesehen werden, dass die privatwirtschaftlichen Netzbetreiber inzwischen ganz erhebliche Profite über die Nutzung fremden Grund und Bodens einstreichen können.

Es sei daher nicht länger hinnehmbar, dass der Grundeigentümer mit der eventuell erzwungenen Bereitstellung seiner Flächen den Netzbetreibern erst die Möglichkeit zu einem in der Regel profitablen Geschäft verschaffe, daran aber bislang in keiner Weise beteiligt werde, kritisiert der RLV-Präsident. Der Grundeigentümer werde allein für die Verkehrswertminderung bei Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch einmalig abgefunden und werde unter Umständen sogar bei der Entwicklung des Grundstückes noch behindert.

Demgegenüber könnten die Netzbetreiber zeitlich unbegrenzt über viele Jahrzehnte alljährlich hohe Gewinne erzielen. Ohne einen Vergütungsanspruch der Grundeigentümer werde diese große Ungleichbehandlung fortgesetzt. Wenn aber ein Stromnetzausbau als Folge der Energiewende zügig stattfinden solle, müssten auch die Grundeigentümer daran partizipieren können, denn deren Akzeptanz sei schließlich für einen schnellen Ausbau unverzichtbar, stellt Decker abschließend fest. (RLV)
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