26.08.2009 | 00:00:00 | ID: 1832 | Ressort: Energie | Verbrauch & Versorgung

Keine Einigung über Entschädigung

Hannover (agrar-PR) - Gasleitung Die Verhandlungen mit Eon Ruhrgas über eine Dienstbarkeitsentschädigung für die Norddeutsche Erdgasleitung (NEL) sind gescheitert. Die NEL ist die Fortsetzung der für das Jahr 2012 geplanten Ostseepipeline und verläuft auf niedersächsischen Gebiet von Hittbergen (Landkreis Harburg) über Achim bis nach Rehden (Landkreis Diepholz).

Betroffen sind auf einer Länge von 193 km die Landkreise Harburg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Verden und Diepholz. Die Planunterlagen liegen bis zum 30. September aus, Einwendungen müssen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bis zum 14. Oktober geltend gemacht werden. Unterbleibt das, ist der Grundeigentümer später mit Einwendungen ausgeschlossen. Neben dem Planfeststellungsverfahren muss das Energieunternehmen die notwendigen Rechte (beschränkt persönliche Dienstbarkeiten) von den Grundeigentümern erwerben.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz besteht bei einem überörtlichen Bauvorhaben eine Enteignungsmöglichkeit, d.h. der Grundeigentümer muss die Eintragung einer Dienstbarkeit über den Bau der Erdgasleitung gegen eine Entschädigung dulden. Die Rechtsprechung hat die Höhe der Entschädigung vom Verkehrswert der betroffenen Fläche abgeleitet und lediglich 15 bis 20 Prozent angesetzt. Die Höhe ist vor allem vor dem Hintergrund des erheblichen wirtschaftlichen Gegenwerts der Gastrasse für den Energieversorger kaum verständlich, insbesondere wenn man sich vor Augen hält, dass diese mit dem Verkauf des Erdgases ganz erhebliche Gewinne generieren.

Um Erwerb bemühen

Vor der Enteignung muss der Energieversorger den Grundeigentümern ein angemessenes Angebot unterbreiten. Erst wenn der Grundeigentümer den freihändigen Erwerb ablehnt, kann enteignet werden.
Um den Rechteerwerb zu vereinfachen, versuchen die Energieversorger mit der Berufsvertretung Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Über einen solchen Rahmenvertrag haben der Landvolk Landesverband und die Kreisverbände mit Eon Ruhrgas als für das Projekt NEL federführendes Unternehmen bereits seit einigen Monaten verhandelt. Die Verhandlungen waren von Anfang an mit Problemen behaftet.

Eon Ruhrgas hat in den Verhandlungen eine Dienstbarkeitsentschädigung von 1,00 €/qm (inkl. Eilzuschlag) angeboten. Diese Höhe erscheint alles andere als angemessen. In Nordrhein-Westfalen sind inzwischen Entschädigungssätze von mindestens 1,80 €/qm (inkl. Eilzuschlag) üblich geworden. Für die Transitstrecke von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Tschechien (OPAL) haben sich die Landesbauernverbände mit dem Energieunternehmen auf eine Entschädigung von 0,80 €/qm geeinigt.

Vor diesem Hintergrund war für das Landvolk Bedingung eines Abschlusses eine Entschädigung von mindestens 1,80 €/qm. Dies wurde bei weitem nicht erreicht. Deshalb hat das Landvolk die Verhandlungen abgebrochen. Auch einseitig verbindliche Angebote werden von Seiten des Berufsstandes nicht unterstützt. Zwar würde die Entschädigung im Fall der Enteignung mutmaßlich geringer ausfallen, gleichwohl würde das Energieunternehmen mit einem Rahmenvertrag viel Zeit und somit auch Geld sparen.

Landvolk prüft Angebote

Die Grundeigentümer sollten nun auf ein individuelles Kaufangebot bestehen und nicht pauschal jede Einigung ablehnen. Ebenso mag es nicht ratsam sein, sich in größeren Informationsveranstaltungen zu einem Vertragsabschluss drängen zu lassen. Zur Prüfung des Angebots stehen den Betroffenen die Landvolk-Kreisverbände zur Verfügung. Für einen Teil der Strecke im Landkreis Diepholz laufen noch Verhandlungen, hier hat kurzfristig die Wingas den Rechteerwerb übernommen.

Neben der Dienstbarkeitsentschädigung besteht auch ein Anspruch auf Nutzungsausfall während der Bauzeit. Hier ist zu bedenken, dass auch die Betriebsprämie Berücksichtigung finden muss, da Zahlungsansprüche im Jahr des Baus der Erdgasleitung nach aktueller Rechtslage nicht aktiviert werden können. Nicht nur die Grundeigentümer selbst, sondern auch die Jagdgenossenschaften können unter Umständen bei erheblichen Beeinträchtigungen einen Entschädigungsanspruch haben. Der ZJEN steht den betroffenen Jagdgenossenschaften für Fragen zur Verfügung.

Telekommunikation extra

Schließlich wird zur Steuerung ein Lichtwellenleiterkabel mit verlegt. Dieses wird häufig von den Energieversorgern zu Telekommunikationszwecken vermietet. In diesem Fall sieht das Gesetz ebenfalls einen Entschädigungsanspruch vor. Auf einem Teil der Strecke ist eine Vermietung nach dem aktuellen Stand vorgesehen. In Nordrhein-Westfalen wird zurzeit ein Musterverfahren um die Höhe der Entschädigung geführt. Sofern eine Entschädigung für die Nutzung zu Telekommunikationszwecken angeboten wird,
ist darauf zu achten, dass die Entschädigungshöhe bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens noch nachträglich angepasst wird.

Die Grundeigentümer sollten nun ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen und im Planfeststellungsverfahren etwaige Einwendungen geltend machen. Beim Rechteerwerb müssen sie Vertragsangebote sorgfältig prüfen und sich nicht zu voreiligen Abschlüssen drängen lassen. Neben der Höhe der Entschädigung ist das Augenmerk auch auf Regelungen zur Entschädigung des Nutzungsausfalls sowie beispielsweise zu Fragen der Rekultivierung oder der Wiederherstellung von Drainagen zu richten. Für Fragen stehen die jeweiligen Landvolk-Kreisverbände zur Verfügung.
Pressekontakt
Frau Sonja Markgraf
Telefon: 0511/36704-31
E-Mail: pressestelle@landvolk.org
Pressemeldung Download: 
Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
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30159 Hannover
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