Stuttgart (agrar-PR) -
Umstellung auf Energiesparlampen erfordert aktives Handeln der Verbraucher bei der Entsorgung "Zu einem umweltschonenden Einsatz von Energiesparlampen gehört auch
deren ordnungsgemäße Entsorgung. Verbrauchte Sparlampen können
kostenlos auf Recyclinghöfen und vielfach auch im Handel zurückgegeben
werden. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder über den
Altglascontainer scheidet wegen des in ihnen enthaltenen Quecksilbers
aus", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk
MdL, am Mittwoch (23. September) in Stuttgart.
Die Öko-Design-Richtlinie der EU sieht bis zum September 2012 ein
stufenweises, aber dann umfassendes Umstellen auf Energiesparlampen
vor. Seit dem 1. September 2009 dürfen keine herkömmlichen Glühbirnen
mit einer Leistung ab 100-Watt oder aus Mattglas mehr in den Handel
gebracht werden. Der Verkauf bestehender Lagerbestände ist hiervon
ausgenommen.
"Moderne Energiesparlampen benötigen bei deutlich längerer
Lebensdauer nur rund ein Fünftel des Energiebedarfs herkömmlicher
Lampen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel der Verbraucher
gleichermaßen. Ohne eine ordnungsgemäße Entsorgung verpufft jedoch der
positive Effekt für die Umwelt", betonte der Minister. Obwohl der
Quecksilbergehalt der Energiesparlampen nur sehr gering sei, könnten
sie im Hausmüll oder im Altglascontainer einen erheblichen Schaden für
Mensch und Natur anrichten. Eine ordnungsgemäße Entsorgung sei deshalb
in jedem Falle angezeigt.
Hintergrundinformation:
Die Öko-Design-Richtlinie der EU sieht ein vierstufiges Auslaufen
konventioneller Standardglühlampen und Halogenglühlampen vor: Nach dem
Verbot von 100-Watt-Glühbirnen zum 1. September 2009 dürfen ab
September 2010 75-Watt-Glühbirnen nicht mehr in den Handel gebracht
werden. Ab September 2011 gilt dieses Verbot für 60-Watt-Glühbirnen und
ab September 2012 werden alle konventionellen Lampen verbannt und nur
noch Lampen mit hoher Stromeffizienz, wie Leuchtstoffröhren,
Kompaktleuchtstoff-Energiesparlampen, Halogen-Reflektorlampen oder
LED-Lampen zugelassen sein.