Stuttgart (agrar-PR) -
Ergebnisse Honigmonitoring 2009 liegen vor Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum am Freitag (11. September) in Stuttgart mitteilte,
liegen die Ergebnisse des Honigmonitorings 2009 vor.
Die
Landesregierung führte dieses Monitoring bereits seit dem Jahr 2000 als
Folge des inzwischen flächendeckenden Befalls von Feuerbrand im Land
ein. Dieser verursachte in den vergangenen Jahren immer wieder große
Schäden an Kernobst (Apfel, Birne, Quitte). Trotz intensiver weltweiter
Forschung ist es bisher noch nicht gelungen, ohne streptomycinhaltige
Pflanzenschutzmittel wirksame Bekämpfungsmaßnahmen zu entwickeln.
Die Honiguntersuchungen von derzeit 175 untersuchten Proben haben
ergeben, dass in 142 Proben (81 Prozent) kein Streptomycin festgestellt
wurde, in 24 Proben (14 Prozent) wurden Spuren unterhalb des
Grenzwertes nachgewiesen und neun Proben (5 Prozent) überschritten den
Höchstwert. Nach diesem vorläufigen Ergebnis sind davon circa
1.500 Kilogramm Honig betroffen. Die Menge entspricht noch 18 Prozent
des Vorjahres.
Honigproben, welche diese Höchstmenge überschritten haben, werden
als nicht-verkehrsfähig eingestuft und auch in diesem Jahr vom
Landesverband für Erwerbsobstbau aufgekauft. Durch diese Maßnahme wird
verhindert, dass belasteter Honig zu den Verbrauchern gelangt.
Entscheidend für die Bewertung der Proben ist die gesetzliche
Rückstandshöchstmenge für Streptomycin,
die seit dem 1. September 2008
von 0,02 Milligramm pro Kilogramm auf 0,01 Milligramm pro Kilogramm
abgesenkt wurde.
Da Streptomycin insbesondere während der Blüte der Obstbäume
angewandt werden muss, können Einträge in den Rohhonig nicht
ausgeschlossen werden. Daher besteht seit Jahren das Angebot des
Landes, dass Imker im Rahmen eines Monitorings ihren Honig aus
betroffenen Gebieten untersuchen lassen können.
Die Maßnahmen und die
Vorgehensweise wurden bereits im Frühjahr mit den Imkerverbänden
abgestimmt.
Um die Anwendung dieser Mittel auf das unabdingbar notwendige Maß zu
beschränken, sind der Erwerb und die Ausbringung detailliert geregelt
und streng kontrolliert. Streptomycin darf nur bei entsprechendem
Infektionsdruck nach amtlicher Empfehlung eingesetzt werden.
Die Roh-Honigproben aus Gebieten, in denen Feuerbrandbekämpfung
stattgefunden hat, wurden über die zuständigen Landwirtschaftsbehörden
gesammelt und beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg
sowie beim Amt für Gesundheit- und Verbraucherschutz in St. Gallen
untersucht.