14.10.2009 | 00:00:00 | ID: 3000 | Ressort: Ernährung | Bioprodukte

Proben aus Bio Brotbox werden untersucht - Ergebnis liegt frühestens in drei Tagen vor

Schwerin (agrar-PR) - Die Rückmeldungen aus den Schulen und Verteilerstellen bezüglich der Bio-Brotbox sind sehr unterschiedlich: Während von einigen Schulen bzw. Verteilerstellen vermeldet wird, dass nach Begutachtung des Inhalts keine Verderbnisanzeichen festgestellt und der Inhalt verzehrsfähig war, haben andere nur den Inhalt entsorgt und möchten die Box nutzen.  Andere stellten einen unangenehmen Geruch beim Öffnen der Boxen und Verderbnisanzeichen bei der Wurst und/oder den Möhren und Äpfeln fest.

Die Rückrufaktion ist eine vorsorgliche Maßnahme. Schulen, die sich für eine Nutzung der entleerten Boxen entscheiden, können dieses tun.

Nachdem am 13.10. eine Beschwerdemeldung im Landwirtschafts- und Umweltministerium über vermeintlich verdorbene Wurst in den Biobrotboxen eingegangen war, ist Folgendes veranlasst worden:

1. Da Schulen am späteren Nachmittag  des 13.10. nicht erreicht werden konnten und nicht in jeder Schule vor Schulbeginn die elektronische Post gelesen wird, wurden in einer gemeinsamen Telefonaktion vom Bildungsministerium und der AOK alle Schulen fernmündlich unterrichtet, dass die Biobrotboxen nicht an die Schüler ausgegeben, sondern zurückgeholt werden.
2. Die getrennt gelieferte Milch, das Brot und die Marmelade waren von dieser Rückrufaktion nicht betroffen.
3. Von der Verteilstation Wismar wurden die dort noch vorhandenen Kartons von Mitarbeitern des Landwirtschafts- und Umweltministeriums direkt abgeholt und zur weiteren lebensmittelrechtlichen Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei verbracht. Dort werden die Proben zunächst sensorisch und dann mikrobiologisch untersucht. Das abschließende Ergebnis der mikrobiologischen Untersuchung wird in ca. 3 Tagen vorliegen. Parallel zu den lebensmittelrechtlichen Untersuchungen werden gemeinsam mit allen Lieferanten der Produkte und den Fachkräften des LALLF auch die möglichen Ursachen (Wechselwirkungen zwischen den Produkten, Zustand der Produkte, Anlieferungs- und Verpackungsmodalitäten usw.) abgeklärt.
4. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sind informiert worden und werden bei dort eingehenden Beschwerden von den Schulen und Verteilerstellen ggf. eine Probennahme veranlassen.
5. Die Verteilstationen und andere an der Aktion beteiligte Partner werden heute mit allen Schulen Kontakt aufnehmen, um die Rückholaktion durchzuführen.
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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