Im Jahr 2008 hat in
Deutschland etwa jede 250. Probe von Lebensmitteln tierischer Herkunft
nicht erlaubte Rückstandsgehalte enthalten. Während sich in Fleisch,
Milch und Honig nur selten unzulässige Rückstandsmengen aus
Tierarzneimitteln, sonstigen pharmakologisch wirksamen Substanzen,
Schwermetallen oder langlebigen Organochlorverbindungen fanden, wurde
in Aquakulturen nach wie vor vergleichsweise häufig Malachitgrün
nachgewiesen. Das geht aus dem „Jahresbericht 2008 zum Nationalen
Rückstandskontrollplan" (NRKP) hervor, der vergangene Woche vom
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
vorgelegt wurde.
Demnach weist der NRKP 472.132 Untersuchungen an
50.153 Proben von Tieren oder tierischen Erzeugnissen aus. Weiterhin
wurden fast 270.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf antibakteriell
wirksame Stoffe untersucht. Hinweise auf eine illegale Behandlung waren
in keinem Fall zu finden.
Erstmals hat das BVL in diesem Jahr auch die
Ergebnisse des Einfuhrrückstandskontrollplans (ERKP) zu Lebensmitteln
tierischen Ursprungs veröffentlicht. Dort enthielt etwa jede 40. Probe,
die im vergangenen Jahr von tierischen Erzeugnissen aus 32
Nicht-EG-Staaten genommen wurde, Rückstandsgehalte oberhalb der
gesetzlichen Normen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt
laut BVL in der gesundheitlichen Bewertung der Ergebnisse des NRKP und
des ERKP zu dem Schluss, dass vom einmaligen oder gelegentlichen
Verzehr der Lebensmittel mit positiven Rückstandsbefunden kein
unmittelbares Risiko für den Verbraucher ausgeht.
Nach Meinung des deutschen Bauernverbandes (DBV) können die
Verbraucher nach den Resultaten des Nationalen Rückstandskontrollplanes
mit gutem Gewissen Lebensmittel tierischer Herkunft verzehren. „Wenn
man bedenkt, dass die Probenauswahl risikoorientiert erfolgt, verdienen
die deutschen Landwirte für ihre Arbeit eine glatte 1", stellte
DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born fest. Die vom BVL veröffentlichten
Zahlen verdeutlichen, dass die Landwirte in Deutschland ihrer
Verantwortung zur Erzeugung unbedenklicher Lebensmittel gerecht werden.