24.09.2009 | 00:00:00 | ID: 2393 | Ressort: Ernährung | Verbraucherschutz

Minister Peter Hauk MdL: "Verbrauchertäuschung hat bei Lebensmitteln nichts verloren"

Stuttgart (agrar-PR) - Die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land arbeitet mit Hochdruck an der Untersuchung von Leinsamen / Verbraucherministerium gibt aktuelle Ergebnisse bekannt
"Obwohl nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beim Verzehr von gentechnisch verändertem Leinsamen keine Gesundheitsgefahr besteht, muss für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land bei diesem Thema rasch Klarheit und Transparenz geschaffen werden. Der Verbraucher muss gerade bei einem solch sensiblem Thema Sicherheit haben, dass in seinen Produkten drin ist, was drauf steht", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (24. September) in Stuttgart.

Vor knapp zwei Wochen hatte Baden-Württemberg als erstes Bundesland über Befunde von gentechnisch veränderten Leinsamen berichtet. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg, das über sein wissenschaftliches Netzwerk Hinweise auf Probleme mit gentechnisch verändertem Leinsamen erhielt und dadurch erste Untersuchungen gestartet hatte, setzte diese in den vergangenen zwei Wochen intensiv fort. Zwischenzeitlich wurden insgesamt 71 Proben an Leinsamen untersucht. In 26 der 45 Proben aus konventioneller Ware (58 Prozent) und in vier von insgesamt neun Proben unbekannter Anbauherkunft wurden Spuren von gentechnisch veränderten Leinsamen (rund 0,05 – 1 Prozent) nachgewiesen. 15 bisher untersuchte Proben aus ökologischem Anbau wiesen keine Spuren gentechnisch veränderten Leinsamens auf.

"In Baden-Württemberg werden wir die Untersuchung weiterhin auf die Rohware konzentrieren, da der Leinsamen in Enderzeugnissen als Zutat wie zum Beispiel in Müsli oder in Backmischungen in sehr geringem Anteil enthalten ist. Wir setzten bei den Untersuchungen an der Quelle an, um so bereits die Produktion mit gentechnisch verändertem Leinsamen zu verhindern", erklärte Hauk. Bei beanstandeter Rohware werde für die betroffenen Teilpartien ein Rückruf mit Verarbeitungsverbot und anschließender Vernichtung ausgesprochen. In bestimmten Fällen werde für ganze Lieferpartien bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse ein Verkehrs- und Verarbeitungsverbot verhängt. Die Lebensmittelüberwachung werde weiter Leinsamen verstärkt beproben, untersuchen und die Ergebnisse auswerten.

"Da die Lieferungen von Leinsamen für den europäischen Markt zu großen Teilen aus Kanada stammen, gehe ich weiterhin fest davon aus, dass sich die Untersuchungsergebnisse anderer Bundesländer sowie die des europäischen Auslands mit den baden-württembergischen Befunden decken werden. Sollte sich dies bestätigen, wird sich Baden-Württemberg in Brüssel für eine verschärfte Einfuhrkontrolle von Leinsamen aus Übersee stark machen", betonte der Minister.


Hintergrundinformation

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA) ist Zentrallabor der baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung für den Nachweis gentechnisch veränderter Organismen.
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