06.04.2010 | 00:00:00 | ID: 5293 | Ressort: Ernährung | Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerium: Bei Fischeinkauf auf unnatürliche Färbung achten

Kiel (agrar-PR) - Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume rät Verbrauchern beim Einkauf von Tilapia, eines zur Familie der Barsche zählenden Speisefisches, sich nicht von einer roten Färbung täuschen zu lassen. Eine bräunlich-rote bis kirschrote Färbung des Fischfleisches insbesondere im Bereich der Mittelgräte kann ein Hinweis auf den nicht zulässigen Kohlenmonoxideinsatz bei der Schlachtung bzw. Verarbeitung sein. Tilapia stammt ursprünglich vom afrikanischen Kontinent, wird heute aber verstärkt in Fischfarmen im asiatischen Raum gezüchtet und weltweit vermarktet. Normalerweise ist das Fischfleisch lediglich zartrosa gefärbt.
Auf Fischfarmen wird aber teilweise Kohlenmonoxid zur Betäubung von Fischen vor der Schlachtung eingesetzt und bewirkt eine stabile Rotfärbung der Fischmuskulatur. Diese Färbung kann auch durch spätere Behandlung mit Kohlenmonoxid in einem speziellen Räucherprozess erreicht werden. Hier handelt es sich um eine Irreführung der Verbraucher. Daher ist der Einsatz von Kohlenmonoxid zur Farbstabilisierung von Muskelfleisch in der Europäischen Union nicht zulässig und wird als Anwendung eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes bewertet. Diese Fischereierzeugnisse dürfen in der EU nicht vermarktet werden. Außerdem kann die Färbung über den tatsächlichen Frischezustand der Fischereierzeugnisse hinweg täuschen, dann kann beim Verzehr sogar eine gesundheitliche Beeinträchtigung für Verbraucher die Folge sein.
Bei amtlichen Proben aus dem Groß- und Einzelhandel in Schleswig-Holstein wurde mittlerweile in drei von 17 tiefgekühlt angebotenen Tilapiafilets, die aus Vietnam bzw. China stammten, ein braunrote bis kirschrote Färbung verbunden mit ungewöhnlich hohem Kohlenmonoxidgehalt nachgewiesen. Auch der Großhandel wies das Verbraucherschutzministerium darauf hin, dass verstärkt "rotes Tilapiafilet" nachgefragt werde, weil es sich besser verkaufen ließe. Die Lebensmittelüberwachung wurde vom Ministerium aufgefordert, weiterhin auf eine mögliche Kohlenmonoxidbehandlung zu achten und bei untypisch rot gefärbtem Fischfleisch Proben zu entnehmen. Außerdem wurden die anderen Bundesländer und das Verbraucherschutzbundesamt über die Untersuchungsbefunde unterrichtet. Verbraucher sollten ganz oder teilweise deutlich rot gefärbte Tilapiafilets nicht kaufen, sondern die Lebensmittelüberwachung des für das Geschäft zuständigen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt informieren.
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