Kiel (agrar-PR) - Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume rät
Verbrauchern beim Einkauf von Tilapia, eines zur Familie der Barsche
zählenden Speisefisches, sich nicht von einer roten Färbung täuschen zu
lassen. Eine bräunlich-rote bis kirschrote Färbung des Fischfleisches
insbesondere im Bereich der Mittelgräte kann ein Hinweis auf den nicht
zulässigen Kohlenmonoxideinsatz bei der Schlachtung bzw. Verarbeitung
sein. Tilapia stammt ursprünglich vom afrikanischen Kontinent, wird
heute aber verstärkt in Fischfarmen im asiatischen Raum gezüchtet und
weltweit vermarktet. Normalerweise ist das Fischfleisch lediglich
zartrosa gefärbt.
Auf Fischfarmen wird aber teilweise Kohlenmonoxid zur Betäubung von
Fischen vor der Schlachtung eingesetzt und bewirkt eine stabile
Rotfärbung der Fischmuskulatur. Diese Färbung kann auch durch spätere
Behandlung mit Kohlenmonoxid in einem speziellen Räucherprozess erreicht
werden. Hier handelt es sich um eine Irreführung der Verbraucher. Daher
ist der Einsatz von Kohlenmonoxid zur Farbstabilisierung von
Muskelfleisch in der Europäischen Union nicht zulässig und wird als
Anwendung eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes bewertet. Diese
Fischereierzeugnisse dürfen in der EU nicht vermarktet werden. Außerdem
kann die Färbung über den tatsächlichen Frischezustand der
Fischereierzeugnisse hinweg täuschen, dann kann beim Verzehr sogar eine
gesundheitliche Beeinträchtigung für Verbraucher die Folge sein.
Bei amtlichen Proben aus dem Groß- und Einzelhandel in
Schleswig-Holstein wurde mittlerweile in drei von 17 tiefgekühlt
angebotenen Tilapiafilets, die aus Vietnam bzw. China stammten, ein
braunrote bis kirschrote Färbung verbunden mit ungewöhnlich hohem
Kohlenmonoxidgehalt nachgewiesen. Auch der Großhandel wies das
Verbraucherschutzministerium darauf hin, dass verstärkt "rotes
Tilapiafilet" nachgefragt werde, weil es sich besser verkaufen ließe.
Die Lebensmittelüberwachung wurde vom Ministerium aufgefordert,
weiterhin auf eine mögliche Kohlenmonoxidbehandlung zu achten und bei
untypisch rot gefärbtem Fischfleisch Proben zu entnehmen. Außerdem
wurden die anderen Bundesländer und das Verbraucherschutzbundesamt über
die Untersuchungsbefunde unterrichtet. Verbraucher sollten ganz oder
teilweise deutlich rot gefärbte Tilapiafilets nicht kaufen, sondern die
Lebensmittelüberwachung des für das Geschäft zuständigen Kreises bzw.
der kreisfreien Stadt informieren.