07.12.2009 | 00:00:00 | ID: 4018 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

„Bodenschutz ist ureigenes Interesse der Landwirtschaft“

Bonn (agrar-PR) - „Damit die Landwirte auch in Zukunft unbedenkliche und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel erzeugen können, bedarf es weiterer Anstrengungen zur Minimierung von Schadstoffeinträgen in den Boden“, forderte Friedhelm Decker, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Umwelt, auf einer Fachtagung des Bundesumweltministeriums zum Internationalen Tag des Bodens und zum zehnjährigen Jubiläum des Bundesbodenschutzgesetzes am 3. Dezember 2009 in Berlin.

Die Landwirtschaft habe ein ureigenes Interesse am Erhalt und der Steigerung der Bodenfruchtbarkeit. Das Bundesbodenschutzgesetz sei international vorbildlich. „Nach wie vor größtes Problem des Bodenschutzes ist der unverändert hohe Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen, betonte Decker und fordert eine konsequente Strategie von der neuen Bundesregierung. Bei der allseits propagierten Entsiegelung von bereits versiegelten Flächen müssen den Ankündigungen endlich Taten folgen.“

Mit Blick auf Europa unterstrich Decker die Ablehnung des Deutschen Bauernverbandes zu einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie. Die bereits vorhandenen Regelungen zur guten fachlichen Praxis im Bodenschutzrecht, des landwirtschaftlichen Fachrechts sowie von Cross Compliance stellten einen nachhaltigen Schutz landwirtschaftlicher Böden sicher. Vielmehr sei ein Übermaß an Bürokratie ohne zusätzlichen Nutzen für die Umwelt zu befürchten. Insofern sei es wichtig, dass die Bundesregierung weiterhin bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer Bodenrahmenrichtlinie bleibe, appellierte Decker.

Die Land- und Forstwirte seien Hauptbetroffene von Stoffeinträgen aus Verkehr, Industrie und Siedlungen. Zunehmend drohten den Landwirten Bewirtschaftungseinschränkungen aufgrund fremdverursachter Schadstoffgehalte in Böden betonte der DBV anlässlich der Tagung. Aufgrund der nur auf Härtefälle beschränkten Ausgleichsregelung stehen die Landwirte in solchen Fällen unverschuldet im Regen, kritisierte der Deutsche Bauernverband. Die Landwirtschaft stehe zu strengen, aber auch wissenschaftlich basierten Grenzwerten für Schadstoffe im Bereich Klärschlamm und Kompost. In diesem Punkt erwartet der Deutsche Bauernverband zukünftig auch einen besseren Abgleich zwischen dem Abfallrecht und dem Düngemittelrecht, betonte der Deutsche Bauernverband. Zukünftig müsse das Düngemittelrecht der Flaschenhals für alle auf landwirtschaftlichen Böden verwendeten Düngemittel sein. Der umweltpolitische Zielkonflikt zwischen dem Schutz landwirtschaftlicher Böden vor Schadstoffeinträgen und der abfallrechtlichen Zielsetzung der Verwertung von Reststoffe dürfe nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen.
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