Bonn (agrar-PR) - „Damit die Landwirte auch in Zukunft
unbedenkliche und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel erzeugen
können, bedarf es weiterer Anstrengungen zur Minimierung von
Schadstoffeinträgen in den Boden“, forderte Friedhelm Decker,
Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Umwelt, auf einer Fachtagung des
Bundesumweltministeriums zum Internationalen Tag des Bodens und zum
zehnjährigen Jubiläum des Bundesbodenschutzgesetzes am 3. Dezember 2009
in Berlin.
Die Landwirtschaft habe ein ureigenes Interesse am Erhalt und der
Steigerung der Bodenfruchtbarkeit. Das Bundesbodenschutzgesetz sei
international vorbildlich. „Nach wie vor größtes Problem des
Bodenschutzes ist der unverändert hohe Flächenverbrauch durch
Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen, betonte Decker und fordert eine
konsequente Strategie von der neuen Bundesregierung. Bei der allseits
propagierten Entsiegelung von bereits versiegelten Flächen müssen den
Ankündigungen endlich Taten folgen.“
Mit Blick auf Europa unterstrich Decker die Ablehnung des Deutschen
Bauernverbandes zu einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie. Die
bereits vorhandenen Regelungen zur guten fachlichen Praxis im
Bodenschutzrecht, des landwirtschaftlichen Fachrechts sowie von Cross
Compliance stellten einen nachhaltigen Schutz landwirtschaftlicher
Böden sicher. Vielmehr sei ein Übermaß an Bürokratie ohne zusätzlichen
Nutzen für die Umwelt zu befürchten. Insofern sei es wichtig, dass die
Bundesregierung weiterhin bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer
Bodenrahmenrichtlinie bleibe, appellierte Decker.
Die Land- und Forstwirte seien Hauptbetroffene von Stoffeinträgen
aus Verkehr, Industrie und Siedlungen. Zunehmend drohten den Landwirten
Bewirtschaftungseinschränkungen aufgrund fremdverursachter
Schadstoffgehalte in Böden betonte der DBV anlässlich der Tagung.
Aufgrund der nur auf Härtefälle beschränkten Ausgleichsregelung stehen
die Landwirte in solchen Fällen unverschuldet im Regen, kritisierte der
Deutsche Bauernverband. Die Landwirtschaft stehe zu strengen, aber auch
wissenschaftlich basierten Grenzwerten für Schadstoffe im Bereich
Klärschlamm und Kompost. In diesem Punkt erwartet der Deutsche
Bauernverband zukünftig auch einen besseren Abgleich zwischen dem
Abfallrecht und dem Düngemittelrecht, betonte der Deutsche
Bauernverband. Zukünftig müsse das Düngemittelrecht der Flaschenhals
für alle auf landwirtschaftlichen Böden verwendeten Düngemittel sein.
Der umweltpolitische Zielkonflikt zwischen dem Schutz
landwirtschaftlicher Böden vor Schadstoffeinträgen und der
abfallrechtlichen Zielsetzung der Verwertung von Reststoffe dürfe nicht
zu Lasten der Landwirtschaft gehen.