München (agrar-PR) - Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat die Entscheidung des
EU-Nitratausschusses begrüßt, die sogenannte
230-Kilogramm-Ausnahmeregelung unverändert zu verlängern. Danach ist es
Landwirten auf intensiven Grünlandstandorten nun bis 2013 erlaubt, pro
Jahr und Hektar bis zu 230 Kilogramm Stickstoff aus tierischen
Wirtschaftsdüngern auszubringen. Brunner hatte sich nachdrücklich in
Berlin und Brüssel für eine Verlängerung dieser Regelung eingesetzt.
„Es wäre unseren Landwirten nicht zu vermitteln gewesen, wenn auf
intensivem Grünland zwar ein Entzug von 230 Kilo nachgewiesen wird, sie
aber nur 170 Kilo Wirtschaftsdünger ausbringen dürften“, sagte Brunner
in München. Von der Regelung profitieren vor allem tierintensive
Milchviehbetriebe, die ansonsten Wirtschaftsdünger abgeben und
Mineraldünger zukaufen müssten. Allerdings ist für die
Ausnahmegenehmigung nach wie vor eine ganze Rei-he von Auflagen
einzuhalten. So müssen die Landwirte weiterhin jährlich einen Antrag
beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen.
Der Freistaat berichtet jährlich über den Bund an die EU-Kommission
über die Umsetzung der Ausnahmeregelung und stellt durch ein
zusätzliches Monitoring sicher, dass die Gewässer sich weiterhin in
einem guten Zustand befinden.