24.06.2009 | 00:00:00 | ID: 951 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

230-Kilo-Ausnahmeregelung: Verlängerung sinnvoll

München (agrar-PR) - Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat die Entscheidung des EU-Nitratausschusses begrüßt, die sogenannte 230-Kilogramm-Ausnahmeregelung unverändert zu verlängern. Danach ist es Landwirten auf intensiven Grünlandstandorten nun bis 2013 erlaubt, pro Jahr und Hektar bis zu 230 Kilogramm Stickstoff aus tierischen Wirtschaftsdüngern auszubringen. Brunner hatte sich nachdrücklich in Berlin und Brüssel für eine Verlängerung dieser Regelung eingesetzt. „Es wäre unseren Landwirten nicht zu vermitteln gewesen, wenn auf intensivem Grünland zwar ein Entzug von 230 Kilo nachgewiesen wird, sie aber nur 170 Kilo Wirtschaftsdünger ausbringen dürften“, sagte Brunner in München. Von der Regelung profitieren vor allem tierintensive Milchviehbetriebe, die ansonsten Wirtschaftsdünger abgeben und Mineraldünger zukaufen müssten. Allerdings ist für die Ausnahmegenehmigung nach wie vor eine ganze Rei-he von Auflagen einzuhalten. So müssen die Landwirte weiterhin jährlich einen Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen. Der Freistaat berichtet jährlich über den Bund an die EU-Kommission über die Umsetzung der Ausnahmeregelung und stellt durch ein zusätzliches Monitoring sicher, dass die Gewässer sich weiterhin in einem guten Zustand befinden.
Pressekontakt
Herr Franz Stangl
Telefon: 089 / 2182-2215
E-Mail: presse@stmelf.bayern.de
Pressemeldung Download: 
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
Ludwigstraße 2
80539 München
Deutschland
Telefon:  +49  089  2182-0
Fax:  +49  089  2182-2677
E-Mail:  poststelle@stmelf.bayern.de
Web:  www.stmelf.bayern.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.