München (agrar-PR) - Verhandlungserfolg zugunsten der Bauern: Landwirte können ab sofort auch
dann Zuschüsse für Agrarumweltmaßnahmen erhalten, wenn ihre Flächen mit
Bewirtschaftungsbeschränkungen belegt sind – etwa in Schutzgebieten.
Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner bei Gesprächen mit
Finanzminister Georg Fahrenschon erreicht. Voraussetzung für die
Förderung ist allerdings, dass für die betreffenden Flächen keine
zusätzlichen öffentlichen oder privaten Gelder in Anspruch genommen
werden – dass also keine Doppelförderung stattfindet. Auch bei
privatrechtlich vereinbarten Beschränkungen, etwa im Rahmen von
Pachtverträgen, ist künftig ganz generell eine Förderung möglich.
Brunner nannte es folgerichtig, die bisherige Regelung zu ändern, wonach
Überschneidungsflächen mit identischen Auflagen nicht bezuschusst
werden können, denn: „Agrarumweltmaßnahmen honorieren freiwillige
gesellschaftliche Leistungen, die allein durch Verbote oder
Bewirtschaftungsauflagen nicht zu erreichen sind.“ Ausgeschlossen von
der Förderung bleiben auch künftig Wasserschutzgebiete, denn hier hat
der Landwirt einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Wasserversorger.
Aufgrund
der bisherigen Rechtslage waren in den rückliegenden Monaten viele
Landwirte mit der Rückforderung von Zuschüssen konfrontiert. Denn der
2009 auf Drängen einer EU-Prüfstelle vorgenommene Abgleich sämtlicher
Förderflächen mit Schutzgebietsflächen hatte zahlreiche, oft nur
geringfügige Überschneidungen ergeben. Der Minister hatte Ende Juni die
laufenden Rückforderungsverfahren ausgesetzt, um eine sachgerechte
Lösung zu finden. Die jetzt erreichte Regelung gilt laut Brunner auch
für diese noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Fälle.