Berlin (agrar-PR) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und
die ihm angeschlossenen Winzergenossenschaften begrüßen ausdrücklich
das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das die Klage eines
Moselwinzers gegen die Erhebung der Abgaben für den Deutschen Weinfonds
(DWF) abgewiesen hat. Abzuwarten ist noch die Begründung des Gerichts,
das eine Berufung zugelassen hat.
“Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation
offensichtlich weitgehend gefolgt ist“, kommentiert DWF-Vorstand Monika
Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle
Abgabepflichtigen sowie weitere Verfahren.
Der Deutsche Raiffeisenverband unterstreicht die Notwendigkeit eines
effektiven Gemeinschaftsmarketings, das die deutschen Weinerzeuger im
Wettbewerb stärkt und zum positiven Image deutscher Weine beiträgt.