07.11.2023 | 17:11:00 | ID: 37944 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Achtung: Bis 15. November die Mindesttätigkeit durchführen und nachweisen

München (agrar-PR) - Noch bis zum 15. November können Landwirte den Nachweis der erforderlichen Mindesttätigkeit auf ihren Flächen über die App FAL-BY nachweisen.
Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Dieser Nachweis der Mindesttätigkeit wie Mähen oder Mulchen von Brachen und Grünland ist laut EU-Vorgaben notwendig, um Flächenförderungen gewähren zu können.

Nach Angaben des Ministeriums müssen sich die Antragsteller lediglich wegen rund 16.500 Schlägen rückmelden, weil dort entweder die Bewirtschaftung noch nicht durchgeführt oder von der satellitengestützten Analyse nicht sicher erkannt wurde. Das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte bereits per E-Mail informiert.

Bei 98,4 Prozent der insgesamt rund eine Million betroffenen Schläge wurde dagegen die Durchführung erkannt oder als nicht erforderlich eingestuft. Das ist im Vergleich zum vergangenen Jahr eine Steigerung um fast 90.000 Schläge. Bei bestimmten Brachen oder Vertragsnaturschutzflächen können die Landwirte in diesem Jahr auf die Tätigkeit verzichten. Auch dieses ist über FAL-BY in der entsprechenden Aufgabe mitzuteilen.

Wie schon bei Erkennung der Kulturarten im Sommer ist auch jetzt eine hohe Beteiligung der betroffenen Antragsteller ersichtlich. Die rund 11.000 Betriebe, die jetzt aktiv werden mussten, haben bereits nach einer Woche rund 60 Prozent ihrer Aufgaben bearbeitet oder begonnen.

Erledigt der Antragsteller die FAL-BY-Aufgaben nicht, überprüft nach dem 15. November der Prüfdienst der Landwirtschaftsverwaltung die Flächen. In diesen Fällen kann es allerdings zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, da der Sachverhalt vor einer Freigabe der Auszahlung EU-rechtlich zwingend geklärt werden muss.
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