Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - Die Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
für das Verbrauchsjahr 2009 liegen inzwischen bei den Kreis- und
Regionalbauernverbänden auch in Papierform vor. Für Biodiesel- und
Pflanzenölverbräuche sind neben land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben auch Lohnunternehmen antragsberechtigt. Darauf weist der
Hessische Bauernverband hin. Mit dem Antrag kann für den zur Ausführung
von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse
durch Bodenbewirtschaftung verbrauchten Kraftstoff eine Erstattung der
Differenz zwischen regulärem und begünstigtem Steuersatz, das heißt
21,48 Cent je Liter beantragt werden. Anträge für das Verbrauchsjahr
2009 können bis spätestens 30. September 2010 beim Hauptzollamt
Dresden, Standort Löbau, entweder online oder in Papierform gestellt
werden.
Im Vergleich zum Verbrauchsjahr 2008 wurden wegen dem Wegfall des
Selbstbehalts und der 10.000-Liter-Deckelung die entsprechenden Zeilen
des Antragsformulars verändert. Neu eingeführt wurden die
erforderlichen Angaben für reine Forstbetriebe und landwirtschaftliche
„Mischbetriebe“, die einen Forstanteil bewirtschaften.
Die
Geschäftsstellen der Kreis- und Regionalbauernverbänden helfen gerne
bei der Antragstellung. Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie auch
im Internet unter
www.zoll.de, Stichwort Agrardieselvergütung.