Schwerin (agrar-PR) - Neben dem zentralen Thema der Agrarministerkonferenz – die Lage der
Milchbauern und Wege zur Stabilisierung des Milchmarktes – standen auch
Fragen des Tierschutzes und der Lebensmittelkennzeichnung auf der
Tagesordnung.
Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern sprachen
sich die Agrarminister für Verbesserungen im Tierschutz bei
Tiertransporten in Drittländer aus. So soll sich die
Bundeslandwirtschaftsministerin bei den bevorstehenden Verhandlungen
auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass lange Transporte
grundsätzlich nicht mehr stattfinden und die Ladedichte für Tiere im
Sinne des Tierschutzes zu überprüfen ist. Generell sollte bei
Verhandlungen zu Veterinärabkommen mit Drittländern darauf gedrungen
werden, statt lebender Schlachttiere Fleisch zu transportieren. "Jeder
Transport stellt eine Belastung für das Tier dar – auch bei guten
Transportbedingungen. Deshalb sollten Schlachttiere möglichst nur bis
zum nächstgelegenen geeigneten Schlachtbetrieb transportiert werden
oder zumindest die Transportdauer begrenzt werden", argumentiert
Landwirtschaftminister Dr. Till Backhaus. "Bei Zuchttiertransporten
werden Anforderungen des Tierschutzes eingehalten. Aber auch
Schlachttiere sind Lebewesen, mit denen man verantwortungsbewusst
umgehen muss."
Ein weiterer Beschlussvorschlag
Mecklenburg-Vorpommerns bezog sich auf eindeutige rechtsverbindliche
EU-Vorgaben zur Kennzeichnung der ESL ( Extended Shelf Life –
verlängerte Haltbarkeit). Diese seien nach Auffassung von
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dringend
notwendig, damit die Verbraucher leichter erkennen können, ob es sich
um traditionell pasteurisierte Milch, um ESL-Milch oder um
ultrahocherhitzte Milch handelt.
"Das Bundesministerium hat zwar
mit dem Milchindustrieverband e.V. und dem Hauptverband des Deutschen
Einzelhandels eine Vereinbarung zur freiwilligen Kennzeichnung
getroffen. Offen ist aber, ob dies auch tatsächlich in der Praxis
umgesetzt wird. Der Verbraucher muss eindeutig und leicht erkennen, um
welche Milch es sich handelt. Nur so ist eine bewusste Kaufentscheidung
möglich", so Backhaus. Sollte diese Vereinbarung nicht zum Ziel
führen, muss eine rechtsverbindliche Vorgabe erfolgen, fordert der
Minister.
Die Agrarministerkonferenz stimmte diesem Vorschlag zu.