18.09.2009 | 00:00:00 | ID: 2325 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarminister für tierschutzgerechten Transport von Schlachttieren

Schwerin (agrar-PR) - Neben dem zentralen Thema der Agrarministerkonferenz – die Lage der Milchbauern und Wege zur Stabilisierung des Milchmarktes – standen auch Fragen des Tierschutzes und der Lebensmittelkennzeichnung auf der Tagesordnung.

Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern sprachen sich die Agrarminister für Verbesserungen im Tierschutz bei Tiertransporten in Drittländer aus. So soll sich die Bundeslandwirtschaftsministerin bei den bevorstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass lange Transporte grundsätzlich nicht mehr stattfinden und die Ladedichte für Tiere im Sinne des Tierschutzes zu überprüfen ist. Generell sollte bei Verhandlungen zu Veterinärabkommen mit Drittländern darauf gedrungen werden, statt lebender Schlachttiere Fleisch zu transportieren. "Jeder Transport stellt eine Belastung für das Tier dar – auch bei guten Transportbedingungen. Deshalb sollten Schlachttiere möglichst nur bis zum nächstgelegenen geeigneten Schlachtbetrieb transportiert werden oder zumindest die Transportdauer begrenzt werden", argumentiert Landwirtschaftminister Dr. Till Backhaus. "Bei Zuchttiertransporten werden Anforderungen des Tierschutzes eingehalten. Aber auch Schlachttiere sind Lebewesen, mit denen man verantwortungsbewusst umgehen muss."

Ein weiterer Beschlussvorschlag Mecklenburg-Vorpommerns bezog  sich auf eindeutige rechtsverbindliche EU-Vorgaben  zur Kennzeichnung der ESL  ( Extended Shelf Life – verlängerte Haltbarkeit). Diese seien nach Auffassung von Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dringend notwendig, damit die Verbraucher leichter erkennen können,  ob es sich um traditionell pasteurisierte Milch, um ESL-Milch oder um ultrahocherhitzte Milch handelt.

"Das Bundesministerium hat  zwar mit dem Milchindustrieverband e.V. und dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels eine Vereinbarung zur freiwilligen Kennzeichnung getroffen. Offen ist aber, ob dies auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird. Der Verbraucher muss eindeutig und leicht erkennen, um welche Milch es sich handelt. Nur so ist eine bewusste Kaufentscheidung möglich", so Backhaus.  Sollte diese Vereinbarung nicht zum Ziel führen, muss eine rechtsverbindliche Vorgabe erfolgen, fordert der Minister.

Die Agrarministerkonferenz stimmte diesem Vorschlag zu.
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