26.04.2012 | 14:20:00 | ID: 12787 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Auflagen bei Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen haben sich bewährt

Schwerin (agrar-PR) - Auf der heutigen Landtagssitzung wurde der Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion (Drucksache 6/574) zur Überprüfung der Verpachtungspraxis landeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen diskutiert.
"Wir können festhalten, dass sich die Vergabepraxis des Landes bewährt hat. Wir konnten so Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichern und die Wertschöpfung durch Investitionen steigern, um unserem Ziel einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern näher zu kommen. Die jetzige wie auch die ehemaligen Landesregierungen haben stets eine Politik verfolgt, die Pachtvergabe eigener Flächen nicht nach dem höchsten Pachtzinsangebot auszurichten. Wir wollten durch die Verpachtung der landeseigenen landwirtschaftlichen Liegenschaften positive wirtschaftliche Effekte für den ländlichen Raum erzeugen", berichtete Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Landwirtschaftsbetriebe haben im Zusammenhang mit der Verpachtung der Landesflächen in den vergangenen Jahren rund 60 Millionen Euro investiert. Rund 45 Millionen Euro wurden fast zu gleichen Teilen in die Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung und rund 15 Millionen Euro in nichttierische Produkte investiert. Davon entfielen 6,2 Millionen Euro auf Biogasanlagen, 4,3 Millionen Euro auf den Kartoffelanbau und der gleiche Betrag auf sonstige Veredelungen. "Diese Zahlen können sich sehen lassen. Knapp 10% oder ca. 6.900 Hektar der landeseigenen Fläche sind per Ausschreibung neu vergeben worden und brachten die genannten 60 Millionen Euro Investitionen. Dies waren durchschnittlich 370.000 Euro je Vertrag oder 840.000 Euro je 100 Hektar", hob der Minister hervor.

Mit den Auflagen für die Pachtvergabe sollten Anreize für den Ausbau arbeitsintensiver Bereiche, wie Tierhaltung oder Anbau von Sonderkulturen wie Zierpflanzen, Gemüse oder Kartoffeln geschaffen werden. Ziel ist es, die Beschäftigtenzahlen im weiterverarbeitenden Gewerbe der Landwirtschaft, aber auch in der Bauwirtschaft in anderen von der Landwirtschaft abhängigen Sektoren im ländlichen Raum steigen zu lassen. Dabei wird in Einzelfall genau abgewogen, ob zum Beispiel bei einer Neuausschreibung landeseigener Flächen dem bisherigen Pächter innerhalb von sechs Jahren ein Entzug von mehr als 20% der Gesamtbetriebsfläche droht und die Existenzgrundlage dadurch gefährdet wäre. "So funktioniert soziale Marktwirtschaft", unterstrich der Minister. "Ich begrüße es, dass das Parlament dieses Thema aufgegriffen hat und bin auf die Ergebnisse der Evaluation sehr gespannt."

Außerdem wies Backhaus auf die sich ändernden nationalen und internationalen Rahmenbedingungen und speziell auf die Rolle der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hin: "Die BVVG denkt rein fiskalisch. Sie schreibt die Flächen wahlweise zur Verpachtung oder zum Verkauf zum Höchstpreis aus und sucht sich dann das Angebot heraus, das für den Bund die beste Rendite bringt. Dieses Vorgehen hat eine fast unglaubliche Spirale in Gang gesetzt. Anfang des Jahres war von einem Durchschnittskaufpreis von 15.000 Euro/Hektar zu lesen. Zum Ende des Jahres laufen wir auf eine Durchschnittsmarke von 20.000 Euro/Hektar zu. Das wäre ein Plus von 33%!"

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung das Thema "Entwicklung der Bodenpreise" auch auf die Tagesordnung der morgen beginnenden Agrarministerkonferenz auf der Insel Mainau gesetzt. (PD)
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