17.11.2018 | 19:25:00 | ID: 26574 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus: Bund lenkt ein - Antragsfrist für Dürrehilfe wird verlängert

Schwerin (agrar-PR) - Nachdem auf einer Beratung zwischen Bund und den Ländern gestern in Berlin eine erste Bilanz zu den bisher vorliegenden Anträgen auf Existenzsicherungshilfen von durch die Dürre geschädigten Landwirten gezogen wurde, lenkt das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) ein.
Nachdem auf einer Beratung zwischen Bund und den Ländern heute in Berlin eine erste Bilanz zu den bisher vorliegenden Anträgen auf Existenzsicherungshilfen von durch die Dürre geschädigten Landwirten gezogen wurde, lenkt das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) ein.

So mussten bislang Landwirtschaftliche Betriebe ihre Erlöse aus der Tierhaltung mit den durch die Dürre eingetretenen Schaden im Ackerbau aufrechnen. Das führt in vielen Fällen zu einer Verringerung des errechneten Schadens und dem zufolge auch der Schadenshilfe, die zur Auszahlung kommt. Das BMEL hat eingeräumt, dass diese Praxis zu einer Benachteiligung der viehhaltenden Betriebe führt und den Ländern freigestellt, dies zu ändern.

„Ich bin froh, dass der Bund erkannt hat, dass dadurch insbesondere rinderhaltende Betriebe, die aufgrund der Futterknappheit in Schwierigkeit geraten sind und gezwungen waren, ihren Tierbestand zu reduzieren, von den Hilfsmaßnahmen nur wenig profitierten. Wir werden das Verfahren deshalb umgehend ändern“, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Für die Landwirte bedeute dies, dass bei der Antragsbearbeitung jetzt nur die witterungsbedingten Schäden aus der Tierhaltung betrachtet werden, die durch die Dürre entstanden sind, nicht aber die Erlöse.

Das Landwirtschaftsministerium in Schwerin prüft nun, inwieweit die derzeit vorliegenden Anträge ausreichen, um den Schaden durch das Amt neu zu berechnen. Zudem wird die Antragsfrist verlängert, damit Landwirte, die aufgrund ihrer Einnahmen aus der Tierhaltung bisher aus der Schadensbetrachtung herausgefallen wären, Ihren Antrag noch stellen können.

Dazu der Landwirtschaftsminister: „Ich bitte um Verständnis, dass wir weitere Erläuterungen zum neuen Verfahren erst in der kommenden Woche geben können. Ich versichere aber, dass alle Landwirte, die durch die neue Regelung profitieren werden, auch Gelegenheit bekommen, ihren Antrag noch zu stellen.“
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