10.01.2024 | 15:10:00 | ID: 38583 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus: Neues Jagdgesetz nicht zerreden

Schwerin (agrar-PR) -

Anlässlich der Anhörung zum neuen Jagdgesetz im Agrarausschuss des Landtages hat der Landesjagd­verband MV zu einer Demonstration in Schwerin aufgerufen. Der für die Jagd zuständige Agrarminister, Dr. Till Backhaus, hat die Veranstaltung des Jagdverbandes genutzt, um den Jägerinnen und Jägern die Gesetzesnovelle zu erklären und Vorwürfen des Verbandspräsidiums entgegenzutreten:

„Seit 2019 arbeitet mein Haus an der Überarbeitung des Landesjagdgesetzes. Der Landesjagdverband als Vertretung der Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern war von Anfang an in den Prozess eingebunden. Im Wesentlichen verlief die Arbeit einvernehmlich. Erst mit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes erwacht der Widerstand und die bis zum heutigen Tag mehrfach ausgetauschten Verbandsvertreter können sich nicht mehr an ihre Zustimmung erinnern. Das nehme ich zur Kenntnis -  werde es aber nicht weiter kommentieren.

Was ich jedoch nicht widerspruchslos hinnehmen kann, sind Falschaussagen, mit denen Teile des Verbandspräsidiums versuchen, das Gesetz als „Wildvernichtungsgesetz“ zu diskreditieren. In der Kritik steht der geplante Mindestabschuss von Rot- und Damwild in bestimmten Altersklassen. Dieser wird in unserem Nachbarland Brandenburg bereits seit 2019 praktiziert und ich stelle fest, Rot- und Damwild sind dort nicht ausgerottet worden. Und auch hier wird das nicht passieren. Ich bin sicher:  Die Jägerinnen und Jäger in MV halten verantwortungsbewusst weiterhin an dem gesetzlich vorgeschriebenen Ziel fest, im Feld und Wald einen gesunden, artenreichen, aber an den Lebensraum angepassten Wildbestand zu erhalten. Warum das Präsidium des Landesjagdverbandes an der Weidgerechtigkeit und Gesetzestreue der eigenen Mitglieder zweifelt, muss es ihnen irgendwann mal erklären“, so Minister Backhaus.

Der auch für die Forste des Landes zuständige Backhaus führt weiterhin aus, warum eine Novelle des Jagdgesetzes notwendig sei:

„Das Landesjagdgesetz ist 20 Jahre alt. Inzwischen hat sich vieles verändert. Angesichts von Klimawandel und periodischen Dürre-, Starkwind- und Starkregen­ereignissen müssen wir handeln. Dazu gehört auch, den Wald klimaresilient auszustatten. MV ist mit 24 Prozent Waldanteil das waldärmste Bundesland. Dies wollen und müssen wir ändern, um unsere Klimaziele zu erreichen. Das geht nur mit einem dem Lebensraum angepassten Wildbestand. Aber ich stehe nicht für Wald vor Wild, sondern für Wald mit Wild“, stellt Backhaus fest.

„Zwei weitere Punkte klarzustellen, ist mir wichtig: Der jagdliche Einsatz von Drohnen wird ausschließlich zur Rettung von Jungwild – also Kitzen, Hasen und Bodenbrütern – erlaubt. Wer etwas anderes behauptet, redet Unsinn. Dasselbe gilt für die Nachtjagd. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur Schwarzwild, das war bisher auch so – und Raubwild sowie Nutria – das ist neu - mit Nachtzielgeräten bejagt werden dürfen. Auch wenn darüber diskutiert wurde, weitere Schalenwild­arten freizugeben, hat dies nicht Eingang in das Gesetz gefunden. Wie bisher darf Rot- und Damwild in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Januar auch nachts bejagt werden – allerdings nur ohne Nachtzieltechnik“, so Jagdminister Backhaus, der ebenfalls auf den Vorwurf reagiert, der Landesjagdverband werde durch das neue Gesetz zu einem Verein „wie jeder andere“.

„Fakt ist, dass die Anerkennung als Landesjägerschaft allein davon abhängt, ob ihr mindestens 50 Prozent der Jagdscheininhaber des Landes als Mitglieder angehören oder nicht. Die Neuformulierung des § 40 Abs. 1 Landesjagdgesetz dient einem besseren Verständnis der Regelung. Der Landesjagdverband wird, solange er mindestens 50 % der Jagdscheininhaber des Landes in sich vereint, die Landesjägerschaft Mecklenburg-Vorpommerns bleiben und seine gesetzlich verbrieften Aufgaben wahrnehmen. Auch die Kritik am Wildwirkungsmonitoring ist unberechtigt. Es beendet ganz und gar nicht die eigenverantwortliche Planung der Wildbestände durch die Jäger. Im Gegenteil: Die Abschussplanung konnte nie zuvor so eigenverantwortlich erfolgen wie mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf. Das Wildwirkungs­monitoring ist ein systematisches, wissensbasiertes Verfahren das untersucht, wie der Einfluss des Wildes (insbesondere von Rot-, Dam- und Rehwild) auf die Stabilität des Waldökosystems auch unter den zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels ist. Es geht um reale Ergebnisse durch langfristiges Monitoring des Wildeinflusses auf die Umwelt unter Einbeziehung der Daten und Erfahrungen der Hegegemeinschaften. Seien wir doch mal ehrlich, es gibt Eigenjagdbezirke, in denen derart überhöhte Wildbestände existieren, die zu erheblichen Wildschäden in der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft und im Übrigen zu schweren Unfällen mit Sach- und Personenschäden geführt haben. Das ist der Jägerschaft bekannt und sie weiß auch, wo im Land diese Probleme existieren.

Ich hoffe sehr, dass das weitere parlamentarische Verfahren nun nicht dazu führt, dass das neue Jagdgesetz, das bei zahlreichen Verbänden auf große Zustimmung stößt, zerredet und verwässert wird“, so Minister Backhaus abschließend.

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