18.01.2024 | 09:14:00 | ID: 38649 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus schlägt Änderungen der Jagdgesetznovelle vor

Schwerin (agrar-PR) - Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute die Erörterung der Anhörung zur Novelle des Landes­jagdgesetzes stattgefunden. Im Zuge der Debatte hat der für die Jagd zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschat, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Regierungsfraktionen, SPD und Die Linke, Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgeschlagen:

„Wir hatten in den letzten Tagen eine sehr erhitzte Debatte, die nicht immer faktenbasiert war. Zum Glück gibt es aber in unserer demokratischen Gesellschaft Gremien, die sich nicht von Stimmungen und politischem Kalkül leiten lassen, sondern Fachleute anhören und konstruktiv diskutieren. Ich bin für die Hinweise der Experten in der Anhörung daher sehr dankbar und habe den Regierungsfraktionen vorgeschlagen, ein paar Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen“, so Jagdminister Backhaus.

So soll der Mindestabschuss bei Rot- und Damwild für die Altersklassen 0 und 1 beiderlei Geschlechts bestehen bleiben, und zwar ohne Deckel. Die Altersklasse 2 weiblich soll aus der Mindestabschuss-Regelung wieder herausfallen und zusammen mit den Altersklassen 2 bis 4 männlich in die bisherige Abschussplanung übergehen.

„Dieser Vorschlag soll dem Tierschutz – insbesondere dem Muttertierschutz – Rechnung tragen. Gleichzeitig schlage ich vor, dass der Paragraph 21 des Landesjagdgesetzes, der sich mit dem Mindestabschuss befasst, nach sechs Jahren evaluiert wird, um sicher festzustellen, wohin die Entwicklung führt. Des Weiteren habe ich vorgeschlagen, die Mindest­pachtdauer, dem Bundesjagdgesetz entsprechend, auf neun Jahre festzusetzen. Dies stellt auch ein Zeichen an die ortsansässigen und bodenständigen Jäger dar, die Planbarkeit und Verlässlichkeit im Gegenzug für ihr jagdliches und naturschützerisches Engagement erwarten können“, sagt Backhaus.

Auch solle der Wolf ins Bundes-Jagdrecht aufgenommen, allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit versehen werden, erklärt der Minister. „Ich unterstütze den Vorschlag aus Baden-Württemberg und Bayern, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, damit wir einheitlich in Deutschland verfahren können und es nicht zu Insellösungen kommt,“ so Minister Backhaus. Um den Wolf zukünftig bejagen zu können, komme es allerdings auf die Entscheidung des Bundesumweltministeriums an, erklärt der Minister. Hierfür seien aus MV zahlreiche Initiativen gestartet worden.

Um eine Unwucht bei der Erhebung der Jagdabgabe zu beheben, habe er vorgeschlagen, die Abgabe auch von Jägerinnen und Jägern einzuziehen, die zwar in MV eine Eigenjagd besitzen, ihren Wohnort aber außerhalb des Landes haben, und die bisher von der Abgabe ausgenommen waren.

Die Gesetzesnovelle soll noch vor Beginn des neuen Jagdjahres am 01. April vom Landtag beschlossen werden und in Kraft treten.
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