30.06.2011 | 11:40:00 | ID: 9979 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus: Schutz des Bodens ist Teil der Verantwortung für spätere Generationen

Schwerin (agrar-PR) - "Der Boden erfüllt vielfältige Funktionen im Naturhaushalt und ist Produktionsstandort der Industrie und der Landwirtschaft. Boden ist nicht vermehrbar."
"Der Schutz des Bodens vor schädlichen Veränderungen ist daher von hoher gesellschaftlicher Bedeutung und eine vordringliche Aufgabe. Wir tragen dabei die Verantwortung für zukünftige Generationen", betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Landtag in der Diskussion um den Entwurfdes Landesbodenschutzgesetzes.

Der Minister ging in seiner Rede auch auf die gute fachliche Praxis ein. Die darin festgelegten Grundsätze dienten der nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource. Zu diesen Grundsätzengehöre insbesondere, dass die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst zu erfolgen hat.

Bislang gelten in M-V lediglich etwas mehr als 2 Prozent der Gesamtackerfläche im Land als potenziell wassererosionsgefährdet. Die klimabedingt zunehmenden Starkniederschläge werden dazu führen, dass sich dieser Anteil auf ca. 15 Prozent erhöhen könnte. Als potentiell winderosionsgefährdet gelten derzeit ca. 42 % der Gesamtackerfläche.

Dieser Anteil könnte aufgrund des Klimawandels auf 75% ansteigen. "Diese klimarelevanten Themen müssen noch stärker als bislang bei der Umsetzung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft berücksichtigt werden. Diesbezüglich habe ich auf der Umweltministerkonferenz Ende Mai diesen Jahres in Wernigerode erreicht, dass der Bund ergänzende Vorschriften für die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wind entwickeln wird. Diese sollen dann im Herbst zur nächsten Konferenz vorliegen", betonte der Minister.

Mit dem Landesbodenschutzgesetz wolle man klare Ausführungsvorgaben, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten, sowie eine effiziente Umsetzung der bundesrechtlichen Bestimmungen im Land sicherstellen.

In der Vergangenheit war der Fokus im Bodenschutz auf die Altlastensanierung gerichtet. So wurden insgesamt 1.155 ehemalige Altlasten bereits saniert. Von den etwa 7.000 gestellten Anträgen auf Altlastenfreistellung sind ca. 95% bearbeitet. Die ausgereichten Haushaltsmittel an die Freigestellten umfassen bis heute ein Finanzvolumen von 69 Mio. €. Für die Erkundung und Sanierung kommunaler Altlastenflächen wurden Fördermittel in Höhe von ca. 53 Mio. € ausgereicht.

"Wir haben also einen guten Teil unserer Hausaufgaben bereits gemacht. Aber es sind über 900 weitere Flächen als Altlast bestätigt. Weitere 5.835 Flächen haben wir als altlastverdächtig erfasst. Das heißt, hier besteht Ermittlungs- und Untersuchungsbedarf. Eine Nutzungseinschränkung ist damit jedoch nicht verbunden", erklärt der Minister.

Für die Sanierung nicht mehr genutzter versiegelten landeseigener Flächen wurden für 2010 und 2011 zwei Mio. € aus dem Landwirtschaftlichen Sondervermögen bereitgestellt. Im letzten Jahr konnten damit bereits 20 Flächen komplett von Schandflecken beräumt werden. Für 2011 ist die doppelte Anzahl geplant.

Das ist jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn es darum geht, den stetigen Flächenverbrauch im Land aufzuhalten. Für Siedlungs- und Verkehrsflächen sind von 1992 bis 2009 laut Statistischen Amt knapp 47.000 ha in M-V verbraucht, d.h. versiegelt worden. Im gleichen Zeitraum nahm die Landwirtschaftliche Fläche um rund 45.000 ha ab. Der durchschnittliche Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen lag im Jahr 2009 bei täglich 7,7 ha.

"Meine Bestrebung ist es, diesem anhaltenden Flächenver-brauch mit maßvollen Planungen und Steuerungsinstrumenten entgegen zu treten. Die in § 11 des Gesetzentwurfs vorgesehene Erarbeitung eines Bodenschutzprogramms für eine nachhaltige Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in der Landesplanung und in Raumentwicklungsprogrammen ist auch hierfür ein geeignetes Mittel, so der Minister,

Die im § 10 getroffene Vorsorgeregelung sollen Bevölkerung und die Planer vor Ort stärker für das Abbrechen von Steilufern und Steilhängen sensibilisieren. "Nur so kann es gelingen, Gefahrenlagen durch bauliche Anlagen im Hangrutschbereich an Steilhängen und Steilufern zu vermeiden und damit ähnliche Entwicklungen wie beispielsweise in Lohme zukünftig von vornherein zu verhindern." (PD) 
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