Stuttgart (agrar-PR) -
Rudolf Köberle MdL: „Keine weitere Bürokratisierung der EU-Agrarpolitik“ „Das heute von Kommissar Ciolos vorgelegte Papier ist eine brauchbare
Grundlage für die anstehenden Beratungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
nach 2013. Dieses bedarf aus baden-württembergischer Sicht allerdings
erheblicher Weiterentwicklungen und Nachbesserungen. Die Rechnung, den
Landwirten weitergehende ökologische Leistungen abzuverlangen, geht nur
dann auf, wenn die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Wer
bestellt, muss auch bereit sein, zu bezahlen. Wir müssen außerdem dafür
Sorge tragen, nicht noch mehr Bürokratie aufzubauen. Was wir brauchen,
ist eine flexible, effiziente, gerechte und unbürokratische
Agrarförderung“, betonte der baden-württembergische
Landwirtschaftminister, Rudolf Köberle MdL, am Donnerstag (18. November
2010) nach der Vorstellung der Kommissionsvorschläge zur
Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Stuttgart.
Bei den von der Kommission vorgeschlagenen Optionen befürchtet der
Minister eine erhebliche Ausweitung des bürokratischen Aufwandes für die
betroffenen Landwirte und Verwaltungen. „Angesichts der in den letzten
Jahren überbordenden bürokratischen Belastungen muss die spürbare
Reduzierung des Regelungsdickichts zentrales Ziel bei der
Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik sein. Alle Vorschläge und
Handlungsoptionen müssen sich daran messen lassen“, forderte Köberle.
Köberle begrüßte das Festhalten am bisherigen bewährten
Zwei-Säulen-Modell, wofür sich Baden-Württemberg im Vorfeld mit
Nachdruck eingesetzt hatte. Mit diesem Modell ließen sich auch die neuen
Herausforderungen in den Bereichen Biodiversität, Klimawandel,
Wassermangement und Erneuerbare Energien bewältigen. Bereits seit vielen
Jahren setze das Land mit seinen Agrarumweltmaßnahmen inhaltliche und
finanzielle Schwerpunkte in diesen Bereichen. „Die beste Wirkung für den
Klima- und Umweltschutz erzielen wir mit den bewährten freiwilligen
Leistungen unserer Landwirte im Rahmen des MEKA und der
Landschaftspflege-Richtlinie in der Zweiten Säule“, sagte Köberle.
Die Ausgleichszahlungen für zusätzliche Umweltleistungen der Land-
und Forstwirtschaft müssten allerdings eindeutig und von der ersten
Säule klar abgegrenzt in der zweiten Säule bleiben. Wie in keinem
anderen Politikbereich der EU werde durch die zweite Säule die
nachhaltige Entwicklung des Ländlichen Raums gefördert. Der Erfolg und
die hohe Wirksamkeit der in den Mitgliedstaaten umgesetzten europäischen
Agrarpolitik beruhe auch auf der Möglichkeit der regionalspezifischen
Programmgestaltung. „Es kann nicht sinnvoll sein, dass Umweltmaßnahmen
direkt von Brüssel aus gesteuert werden. Wir lehnen daher die
Verlagerung der Ausgleichszulage von der ersten in die zweite Säule ab.
Dies würde den Wegfall der dringend benötigten nationalen und regionalen
Spielräume bedeuten“, betonte Köberle.