28.01.2013 | 08:10:00 | ID: 14410 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft können Beratung fördern lassen

Magdeburg (agrar-PR) - Landwirte und Waldbesitzer, die sich beraten lassen wollen, werden dafür gefördert. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte am Freitag: „Die Land- und Forstwirtschaft wird ständig mit neuen Anforderungen konfrontiert."

"Globale Märkte, EU-Gesetzgebung, eine sich verändernde Umwelt: Oft ist externer Sachverstand notwendig, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Gute Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und die richtigen Entscheidungen zu treffen."

Das Land fördert daher im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum ab sofort aus Landes- und EU-Mitteln die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen. Grundlage hierfür ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.01.2013. Die Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt erfolgt zum Monatsende.

Interessierte Landwirte, Waldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt können Anträge ab sofort bis zum 15.05.2013 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) stellen.

Für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu  80 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben höchstens jedoch 1.500 EURO im Jahr gewährt werden.

Nähere Informationen, Merkblätter und Antragsunterlagen liegen beim zuständigen ALFF aus oder stehen im Internet unter www.llfg.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.


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