25.03.2024 | 15:24:00 | ID: 39086 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bis 15. Mai den Mehrfachantrag stellen 101.000 Betriebe erhalten in diesen Tagen Anschreiben

München (agrar-PR) - Die rund 101.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern können ab sofort bis zum 15. Mai ihren Mehrfachantrag für das Jahr 2024 stellen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Die Antragstellung erfolgt über das Portal iBALIS. Neben den Direktzahlungen können unter anderem die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, Auszahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Weideprämie für Rinder, die Mehrgefahrenversicherung, die Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen sowie in bestimmten Gebieten der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz beantragt werden.

„Die Flächen- und Tierprämien, die mit dem Mehrfachantrag beantragt werden können, sind ein wichtiger Beitrag zum Einkommen unserer bayerischen Landwirtinnen und Landwirte. Die freiwilligen Öko-Regelungen belohnen konkrete Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz. Wir haben auf Bundesebene erfolgreich dafür gesorgt, dass diese attraktiver gestaltet werden. Dazu werden bereits in diesem Jahr einige Regelungen vereinfacht und Prämien erhöht“, betonte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kanber.

Alle Betriebe erhalten in den nächsten Tagen ein Anschreiben mit den notwendigen Informationen zum Antrag sowie einen Termin zur Besprechung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dieser Termin dient dazu, offene Fragen zu klären und eventuelle Fehler im Antrag sofort zu korrigieren. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Landwirtinnen und Landwirten bei Fragen über eine Hotline zur Verfügung.

Das Landwirtschaftsministerium empfiehlt, vor der Antragstellung alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag sorgfältig zu lesen. Diese sind online im Förderwegweiser des StMELF und direkt im Portal iBALIS unter www.ibalis.bayern.de zu finden. Dort sind dann auch die Details zur GLÖZ8 Ausnahmeregelung zu finden, wenn die Bundesregierung endlich die getroffenen Regelungen in Kraft setzt. Hinter dem Kürzel GLÖZ verbergen sich Regelungen zu den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen. Danach können heuer Betriebe ab zehn Hektar Ackerland die verpflichtende Bereitstellung von vier Prozent nichtproduktiver Flächen neben brachliegendem Ackerland und Landschaftselementen auch durch den Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten erfüllen, beides jedoch ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmittel.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft mit Umwelt- und Klimaschutz in Einklang gebracht werden kann. „Als Ministerin werde ich mich weiterhin mit aller Kraft für den Erhalt und das Wohlergehen der landwirtschaftlichen Betriebe Bayerns einsetzen. Wir zeigen, wie Ökologie und Ökonomie zusammen gehen – auf freiwilliger Basis und nicht über Verbote und Zwang“, versicherte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
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