München (agrar-PR) -
Luxemburger Urteil bestätigt bayerische Bedenken Seine großen Bedenken gegen die Veröffentlichungen der EU-Agrarzahlungen
im Internet sieht Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner durch
die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt. „Wir
haben von Anfang an davor gewarnt, persönliche Daten ins Netz zu
stellen, die womöglich vom Gesetzgeber im Nachhinein als schützenswert
eingestuft werden“, sagte Brunner in München. Genau das sei nun
eingetreten. Das Gericht sieht in der Veröffentlichung eine Verletzung
des Datenschutzes und hat deshalb die zugrunde liegende Verordnung im
Wesentlichen für ungültig erklärt.
Das Urteil ist nach Aussage
des Ministers auch „eine schallende Ohrfeige für die Kommission“. Als
einziges Bundesland hatte sich der Freistaat im April vergangenen Jahres
dagegen gewehrt, die Daten ins Netz zu stellen, bevor das laufende
Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Brunner hatte sich auch bei der
damaligen EU-Kommissarin Mariann Fischer-Boel für einen Stopp der
Veröffentlichung eingesetzt. Erst auf massiven Druck der Kommission, die
mit Strafzahlungen drohte, hatte sich Brunner entschlossen, die Daten
zu veröffentlichen und mit erläuternden Informationen zu versehen.
Brunner
forderte den Bund auf, die Daten nun schnellstmöglich aus dem Netz zu
nehmen, bis die EU-Kommission ihre Hausaufgaben gemacht und den
datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung getragen hat.