Bonn (agrar-PR) -
Steuererklärungspflicht für beschränkt steuerpflichtige Saisonarbeitskräfte - Decker und Nagelschmitz schreiben NRW-Minister Linssen Mit dem Referentenentwurf des
Jahressteuergesetzes 2010 wurde die Forderung aus Landwirtschaft und
Gartenbau aufgegriffen, dass für Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr
weniger als 10 200 € an inländischem Arbeitslohn beziehen, keine
automatische Steuererklärungspflicht besteht.
In einem Brief an Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Helmut
Linssen begrüßen der Präsident des Rheinischen
Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, und der Präsident des
Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph
Nagelschmitz, ausdrücklich diese Regelung, die gerade für
landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe, die sehr stark mit
ausländischen Saisonarbeitskräften arbeiten, eine erhebliche
Vereinfachung und Entlastung bedeutet.
Wermutstropfen sei allerdings, dass diese Neuregelung erst ab 2010
gelten soll, bedauern die Präsidenten. Damit sei das Problem für das
Jahr 2009 aus ihrer Sicht noch nicht geklärt. Es entstehe vielmehr die
Situation, dass trotz absehbarer Neuregelung bundesweit circa 250 000
Steuererklärungen in Bagatellfällen abgegeben werden müssten. „Dies wäre
aber nur ein einmaliger, auf den Veranlagungszeitraum 2009 beschränkter
Vorgang, der einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand ohne einen
finanziellen Mehrertrag auslösen würde“, schreiben Decker und
Nagelschmitz.
Sie regen daher an, bereits für den Veranlagungszeitraum 2009 von den
Steuererklärungspflicht in den Bagatellfällen, die in dem
Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 angesprochen werden, zu
verzichten.