05.03.2012 | 08:30:00 | ID: 12361 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bundesrat beschließt Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Hannover (agrar-PR) - Das weit verzweigte System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung wird zukünftig unter dem Dach eines einheitlichen Bundesträgers zusammengefasst.
In die neue Struktur werden auch die Träger des Gartenbaus eingegliedert. Den Weg dafür hat der Bundesrat heute freigegeben. Die Versicherung soll künftig unter dem Namen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau firmieren.

Landwirtschaftsminister Gert Lindemann ist überzeugt davon, dass die Bildung eines bundesweiten LSV-Trägers zum 1. Januar 2013 die richtige Antwort auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft ist: „Niedersachsen hat den Prozess der Neuorganisation von Anfang an konstruktiv begleitet und wichtige Impulse für die Zukunft des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems gegeben", so Lindemann. Man habe darauf geachtet, dass das LSV-Neuordnungsgesetz insbesondere den branchenspezifischen Belangen der verschiedenen Sparten der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und den Interessen der Beschäftigten Rechnung trägt.

Sozialministerin Aygül Özkan: „Es ist uns gelungen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung zu erhalten, sie zu modernisieren und gleichzeitig die ortsnahe Betreuung der Versicherten zu erhalten." Nun müssten alle dazu beitragen, dass die Reform in der Praxis umgesetzt und im Sinne des Berufsstands mit Leben erfüllt werde, so die Minister.

Lindemann und Özkan hatten sich zuvor bei der Bundesregierung unter anderem dafür stark gemacht, die regionalen Aufgaben dauerhaft zu sichern, die mit den Sozialwahlen 2011 gewählten Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch in zukünftige Entscheidungsprozesse einzubinden und die Neuordnung der Versicherung durch Bundesmittel zu flankieren.


Niedersachsen wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass

- auch Personal- und Budgetkompetenzen so weit wie möglich an die Geschäftsstellen verlagert werden, damit die Handlungsspielräume erhalten bleiben und

- die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die gesamte Übergangszeit bis 2017 mit einem Zuschuss von 200 Millionen Euro pro Jahr flankiert wird. (PD)
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