27.03.2024 | 11:58:00 | ID: 39110 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Mehr Tierschutz bei Haustieren gewährleisten

Hannover (agrar-PR) - Das Tierschutzgesetz verbietet Qualzuchten, und es gibt ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Doch woran lassen sich diese Merkmale bei den einzelnen Tierarten festmachen? Um Behörden bei ihrer Entscheidung zu tierschutzrechtlichen Normen zu unterstützen, fördert das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium ein Pilotprojekt des Qualzucht-Evidenznetzwerkes QUEN mit 55.000 Euro für das Jahr 2024.

Es sollen zehn Merkblätter erstellt werden, die häufige, erblich bedingte Erkrankungen bei besonders beliebten Hunderassen wie beispielsweise Möpsen oder King Charles Spaniels erläutern.

Die Merkblätter richten sich vorrangig an Veterinärbehörden aber auch an Gerichte oder politische Entscheidungsträger ebenso wie an die breite Öffentlichkeit. Die Dokumente werden auf der Webseite https://qualzucht-datenbank.eu im Laufe des Jahres veröffentlicht und sind frei verfügbar.

Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte: „Der Tierschutz auf dem Papier muss in der Praxis durchgesetzt werden. Die Merkblätter des QUEN werden helfen, den Tierschutz besser zu vollziehen. Qualzuchten, also Defektzuchten bei Hunden und Katzen, nehmen leider immer mehr zu - das ist aus Tierschutzsicht nicht vertretbar".

Hintergrund:

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) verbietet die Zucht von Tieren mit sogenannten Defektzuchtmerkmalen bereits seit 20 Jahren. Bei diesen Merkmalen handelt es sich um zuchtbedingte oder bewusst gezüchtete Veränderungen bei den Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Die Tierschutzhundeverordnung sieht zudem seit zwei Jahren ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen vor. Die Merkblätter sollen nun die Behörden unterstützen, diese Qualzuchtmerkmale besser einzuschätzen und damit die Tiere zu schützen.
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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
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