Bonn (agrar-PR) -
DBV: Verschuldensunabhängige Haftungsregelung bleibt unkalkulierbar und nicht versicherbar Anlässlich der heutigen Bestätigung der
Regelungen des Gentechnikgesetzes insbesondere zur Koexistenz und zur
Haftung durch das Bundesverfassungsgericht bekräftigt der Deutsche
Bauernverband seine bisherigen Positionen. Die mit dem Gentechnikgesetz
im Jahre 2004 eingeführte verschuldensunabhängige Haftungsregelung
beinhaltet für GVO-anbauende Landwirte trotz gesetzeskonformen
Verhaltens unkalkulierbare und nicht versicherbare Risiken. Der Deutsche
Bauernverband kann bei Fortgeltung dieser Gesetzeslage den Landwirten
weiterhin nur vom GVO-Anbau abraten.
Im damaligen Gesetzgebungsverfahren hatte der DBV gefordert, dass bei
gesetzeskonformen Verhalten die Haftungslücke durch einen gesetzlich
verankerten Haftungsfonds geschlossen werden müsste. Für Landwirte, die
keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen, hätte über diesen Weg
eine unbürokratische Regulierung möglicher Schäden ohne Ausfallrisiko
sichergestellt werden können. Außerdem hätten auch die saat- und
pflanzgutliefernden Unternehmen über einen Haftungsfonds in
Verantwortung genommen werden können. Vergleichbare Lösungen in anderen
EU-Mitgliedstaaten verdeutlichen, dass eine derartige Regelung durchaus
praktikabel sein kann. Das Ende September vom Europäischen Büro für
Koexistenz vorgestellte Best Practise Document für die Sicherung der
Koexistenz im GVO-Maisanbau sollte dazu genutzt werden, auch national
praxisgerechte Leitlinien für die Koexistenz zu erarbeiten. Ebenso sind
für den Anbau von gentechnisch veränderten Kartoffeln Koexistenzregeln
auf der Basis repräsentativer Versuchsanstellungen festzulegen.
WDR-Beitrag zum Thema:
http://www.wdr.de/wissen/wdr_wissen/themen/natur_umwelt/aktuell/2010/11/gentechnik_gesetz_urteil_bundesverfassungsgericht.php5