15.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1263 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Das Förderpaket ist jetzt geschnürt

Hannover (agrar-PR) - Grünlandprogramme   Mit den Beschlüssen zum Health Check und dem EU-Konjunkturpaket stehen in Niedersachsen knapp 160 Mio. € EU-Mittel zusätzlich für Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung insbesondere für die so genannten „neuen Herausforderungen“ zur Verfügung. Inklusive Kofinanzierung kommt für Niedersachsen ein Betrag von rund 204 Mio. € zustande. Der folgende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über das gesamte Förderpaket und geht anschließend auf die Maßnahmen mit Grünlandbezug ein. In einem weiteren Teil in der nächsten Ausgabe der Land & Forst folgen die Maßnahmen mit Ackerlandbezug und die einzelbetriebliche Investitionsförderung. In der übernächsten Ausgabe geht es dann um die geplanten Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur ländlichen Infrastruktur.

Die Landesagrarminister haben bereits früh erkannt, dass die Aussage der Bundeslandwirtschaftsministerin nach dem Verhandlungsmarathon in Brüssel – nunmehr stünden etwa 360 Mio. € in Deutschland für einen Milchfonds zur Verfügung – so nicht zu halten war. Denn die zusätzlichen Mittel für die ländlichen Entwicklungsprogramme stammen überwiegend aus der zusätzlichen Modulation, das heißt werden allen Landwirten vorab gekürzt. Und dieses Geld dann lediglich einer bestimmten Betriebsform, z.B. den Milchviehbetrieben, wieder zukommen zu lassen, war politisch kaum durchsetzbar. Dennoch hat auch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium in der Schlussphase der Programmierung des Änderungsantrages immer davon gesprochen, 50 bis 60 % der Health-Check- und Konjunkturpaketmittel würden in Programmen zum Einsatz kommen, die dem „Milchpaket“ zuzuordnen seien.

19 Einzelmaßnahmen

Insgesamt umfasst der niedersächsische Änderungsantrag 19 Einzelmaßnahmen. Einen Überblick über das Gesamtpaket mit finanzieller Gewichtung gibt der nebenstehende Kasten.

Die einzelnen Maßnahmen sind inhaltlich folgenden „Schwerpunktgruppen“ zuzuordnen:

Maßnahmen mit Gründlandbezug: Dabei handelt es sich um eine neue Maßnahme B 0 (Klima- und Wasserschutz auf Dauergrünland), eine ebenfalls neue Maßnahme B 3 (Förderung der Dauergrünlandnutzung durch Ruhephase und Schonstreifen) sowie die Wiedereinführung der Mitte der 90er Jahre ausgesetzten Ausgleichszulage, allerdings nur für Dauergrünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Insgesamt sollen für dieses Paket fast 35 % der Gesamtmittel zum Einsatz kommen. Inhaltlich umfassen die Maßnahmen folgende Kriterien:

B 0 (Klima- und Wasserschutz auf Dauergrünland): Die Maßnahme umfasst den Gesamtbetrieb. Verboten ist bei Teilnahme an dem Programm die tief wendende Bodenbearbeitung zur Grünlanderneuerung und der Einsatz von Totalherbiziden. Auf bis zu 10 % der Grünlandflächen soll eine flach wendende Bodenbearbeitung zur Narbenerneuerung möglich sein. Die Teilnahme ist begrenzt auf Milch erzeugende Betriebsleiter, wobei Betriebe, die von der Ausnahmeregelung nach Düngeverordnung Artikel 4 Gebrauch machen werden, nicht gefördert werden können. Eine Fördergebietskulisse ist nicht vorgesehen. Gezahlt werden sollen 45 Euro pro ha undJahr bei einer Bagatellgrenze von 500 € pro Betrieb. Das heißt der teilnehmende Landwirt muss mindestens 11,1 ha Dauergrünland nach der Definition der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 bewirtschaften.

Für Einzelflächen

Bei der weiteren (neuen) Maßnahme B 3 (Förderung der Dauergrünlandnutzung durch Ruhephase und Schonstreifen) handelt es sich um eine einzelflächenbezogene Maßnahme, die mit B 0 kombinierbar ist. Teilnehmende Landwirte dürfen die beantragten Flächen in einem Zweimonatszeitraum bis einschließlich 20. Mai nicht walzen, schleppen, mähen und organisch düngen. Beim ersten Schnitt nach diesem Datum darf ein mindestens 2,5 m breiter Randstreifen an einer Längsseite des Schlages nicht gemäht werden. Dieser Streifen wird mit dem zweiten Schnitt geerntet oder abgeweidet, frühestens aber zwei Wochen nach dem 20. Mai.

Eine Beweidung ist ohne Zeiteinschränkung erlaubt, aber bis zwei Wochen nach dem 20. Mai mit entweder maximal drei Tieren oder maximal 1,5 Großvieheinheiten (GV) pro ha. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist untersagt. In Ausnahmefällen sind Sondergenehmigungen möglich. Die Teilnahme an dem Programm ist ebenfalls begrenzt auf Milch erzeugende Betriebe, wobei auch hier Betriebsleiter, die von der Ausnahmeregelung nach Düngeverordnung Artikel 4 Gebrauch machen werden, nicht gefördert werden können. Eine Fördergebietskulisse ist nicht vorgesehen. Gezahlt werden sollen 115 € pro ha und Jahr bei einer Bagatellgrenze von 500 € pro Betrieb.

Wieder Ausgleichszulage

Die Ausgleichszulage als weitere Grünlandmaßnahme war Mitte der 90er Jahre in Niedersachsen aus finanziellen Gründen eingestellt worden und soll nun – allerdings beschränkt auf Dauergrünland nach der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 – wieder eingeführt werden. Rund 51 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen sind derzeit als benachteiligtes oder kleines Gebiet eingestuft (siehe Karte). Zwar arbeitet die Europäische Kommission derzeit an einer Neuabgrenzung der Gebietskulisse für die Ausgleichszulage nach anderen Kriterien als bisher. Mit einem Ergebnis ist aber vor 2013 nicht zu rechnen.

Die Ausgleichszulage wird gezahlt, um die natürlichen Nachteile auszugleichen, das heißt zusätzliche Auflagen und Verpflichtungen wie bei den Programmen B 0 und B 3 bestehen hier nicht. Gezahlt werden sollen 35 € pro ha Dauergrünland bei einer Bagatellgrenze von 500 € pro Betrieb. Das heißt, um in den Genuss der Ausgleichszulage zu kommen, müsste der Betrieb mindestens 14,3 ha Dauergrünland im benachteiligten Gebiet bewirtschaften.

Zwischenfazit zur Grünlandförderung: Das Landwirtschaftsministerium ordnet die Programme zur Grünlandförderung komplett dem „Milchpaket“ zu. Diese Sichtweise ist insoweit nachvollziehbar, als es überwiegend Milchviehbetriebe sind, die diese Flächen bewirtschaften bzw. nur Milch erzeugende Betriebe als Antragsteller zugelassen sind. „Unterm Strich“ wird von diesem Geld bei den Milcherzeugern „rein netto, aber dennoch lediglich das Geld aus der Ausgleichszulage komplett ankommen. Denn bei den Maßnahmen B 0 und B 3 handelt es sich um Agrarumweltprogramme nach Artikel 39 der ELER-Verordnung. Und diese Zahlungen dienen laut Absatz 4 lediglich zur Deckung der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste der Teilnehmer infolge der eingegangenen Verpflichtungen.

Sie stützen also weniger den Milchsektor, sondern dienen der Zielsetzung nach dem Umwelt- und Naturschutz und so sollten die Politiker diese Programme auch „verkaufen“. Problematisch ist darüber hinaus zu werten, dass das Programm B 0 weder in Brüssel notifiziert ist noch Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Ersteres gilt auch für das Programm B 3. Damit ist momentan noch unklar, wie die Förderbedingungen dann am Ende wirklich aussehen werden.

Keine wirkliche Hilfe

Damit dennoch möglichst viele Milchviehbetriebe die beabsichtigte Grünlandförderung erhalten können, drängt der Landvolkverband nach wie vor darauf, neben dem Dauergrünland nach der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 auch andere Grünlandnutzungsformen für eine Förderung zuzulassen. Auch sollte die Bagatellgrenze von 500 € so nicht bestehen bleiben. Sicherlich ist auch die „Verwaltungsökonomie“ im Auge zu behalten. Wenn der beabsichtigte Förderbetrag pro Hektar allerdings schon gering ist, muss dieses auch für die Bagatellgrenze gelten.

Und schließlich: Wie auch immer man zu den beabsichtigten Maßnahmen steht: Aufgrund der derzeitigen Antragsmodalitäten in Niedersachsen besteht noch ein gravierendes Problem im Hinblick auf die bestehenden unterschiedlichen erstmaligen Auszahlungszeitpunkte bei Teilnahme an den verschiedenen Programmen. Während die vorgesehenen Mittel für die Ausgleichszulage bereits 2010 erstmalig zur Auszahlung kommen können, ist bei den Agrarumweltmaßnahmen mit einer erstmaligen Auszahlung frühestens im Februar 2012 zu rechnen.

Auch dieser Umstand deutet nicht gerade auf eine „Stärkung des Milchsektors“ hin. Der Verband hat deshalb auch hier angemahnt, dafür Sorge zu tragen, dass alle Zahlungen erstmalig bereits in 2010 erfolgen können. Dieses wiederum bedingt, dass für Landwirte, die an den Programmen B 0 und/oder B 3 teilnehmen möchten, noch ein zusätzlicher Antragstermin in 2009 angeboten wird. Vom Landwirtschaftsministerium wird diese Forderung derzeit aus „Kostengründen“ abgelehnt.

In der kommenden Ausgabe der Land & Forst wird der Beitrag fortgesetzt mit den Themen „Maßnahmen mit Ackerlandbezug“ und „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“.
Pressekontakt
Frau Sonja Markgraf
Telefon: 0511/36704-31
E-Mail: pressestelle@landvolk.org
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Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
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