Rostock (agrar-PR) - Für die Antragstellung der ELER-Maßnahmen in der 2. Säule steht den Landwirten für M-V der „ELER-Antrag 2021“ ab sofort online unter „
agrarantrag-mv.de“ zur Verfügung.
Die Anträge können bearbeitet werden, das Einreichen hingegen wird aufgrund von notwendigen kleineren Updates anfangs noch nicht möglich sein. Die Frist zum Einreichen des „ELER-Antrags 2021“ läuft am 31.12.2020 aus.
Es können in fast allen Förderprogrammen neue Förderanträge mit einer maximal zweijährigen Laufzeit gestellt werden. Ausnahme bilden mit einer Verpflichtungsdauer von drei Jahren sogenannte „Einführer“ im Ökolandbau. Erweiterungsanträge sind ebenfalls nur im Ökolandbau, Ersetzungs- sowie Verlängerungsanträge sind dagegen in keinem Förderprogramm zugelassen.
Genauere Informationen, wichtige Hinweise und verschiedene Hilfe-Dokumente sind im Antragsverfahren hinterlegt. Außerdem können sich die Antragsteller an ihre zuständige Bewilligungsbehörde wenden, die Ansprechpartner in allen fachlichen und technischen Fragen zum „ELER-Antrag 2021“ ist. Unter
http://www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline/sind die genauen Kontaktdaten ersichtlich.