19.03.2010 | 00:00:00 | ID: 5123 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Erosionsklassen-Einstufung „führt verstärkt zu Unmut“

Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - HBV-Präsident Schneider wendet sich erneut an Ministerin
In einem Schreiben an Hessens Landwirtschaftsministerin Silke Lautenschläger hat HBV-Präsident Friedhelm Schneider Mitte dieser Woche erneut auf die mangelhafte Umsetzung der Einführung des Erosionsschutzkatasters hingewiesen und um Abhilfe gebeten.

Die Einstufung der Antragsflächen in Erosionsgefährdungsklassen führten zu erheblicher Verunsicherung und verstärkt auch zu Unmut unter den Landwirten, so Schneider.  Die Schwächen des für Hessen vorgesehenen Systems träten immer deutlicher zutage. Hauptkritikpunkte des HBV sind:

* eine nicht nachvollziehbare Einstufung der Flächen und unzureichende Informationen zu den Datengrundlagen und zu den Möglichkeiten von Korrekturen,
* eine fehlende fachliche Überprüfung der Einstufung der Flächen in die Erosionsgefährdungsklassen, 
* die Festlegung des „30 Ar-Klassifikationszusatzes“ anstelle der Mittelwertbildung des Schlages, 
* die fehlende Ankündigung von Ausnahmeregelungen für besondere Witterungsumstände, bestimmte Kulturen sowie Bagatellgrenzen, 
* sowie die Einstufung von Dauergrünland/Dauerkulturflächen in Erosionsgefährdungsklassen. 

Besonders stößt sich der HBV an dem „Klassifikationszusatz größer oder gleich 30 Ar“ der offenbar aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes in Hessen zusätzlich eingeführt worden sei und zur Folge habe, dass ganze Schläge in Erosionsgefährdungsklassen 1 oder 2 eingestuft würden, obwohl die Kriterien für die Einstufung gegebenenfalls nur auf 30 Ar des Schlages vorliegen. Durch diese hessische Sonderregelung, die in der Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung nicht vorgegeben ist, fallen laut HBV rund 50 Prozent der hessischen Ackerfläche in Erosionsgefährdungsklassen 1 und 2, bei Anwendung der Mittelwertbildung über den gesamten Schlag wären es nur 35 Prozent. Die Daten benachbarter Bundesländer mit vergleichbaren topografischen Verhältnissen deuten ebenfalls auf eine überzogene Flächeneinstufung in Hessen hin, so Schneider, In seinem Brief bittet er die Ministerin, den hessischen Landwirten keine Bewirtschaftungsauflagen durch die Einstufung von Flächen in Erosionsgefährdungsklassen aufzuerlegen, die über die Vorgaben der Direktzahlun­gen-Verpflichtungsverordnung hinausgehen und damit zu höheren Anforderungen gegenüber den Berufskollegen in benachbarten Bundesländern führen würden. Vielmehr sollten die Spielräume für Erleichterungen genutzt werden.
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