24.05.2013 | 16:10:00 | ID: 15114 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Erste Entscheidungen für Brandenburgs Landwirte getroffen: Übergangslösungen beim Start in die neue EU-Förderperiode

Potsdam (agrar-PR) -

Der reguläre Start in die neue EU-Förderperiode für den Zeitraum von 2014 bis 2020 wird nicht mehr pünktlich erfolgen können. Für diesen Fall sieht das EU-Recht Übergangsvorschriften vor, die derzeit als Entwurf vorliegen und in verschiedenen Arbeitsgruppen zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission abgestimmt werden, um 2014 keine Förderlücke entstehen zu lassen. Im Rahmen der europäischen Agrarförderung werden sowohl Landwirte (erste Säule) als auch Projekte zur Bewahrung, Stabilisierung und Entwicklung ländlicher Räume (zweite Säule) unterstützt.

Aktuell wissen die Mitgliedsstaaten noch nicht, wie viel Geld ihnen in den kommenden sieben Jahren zur Verfügung stehen wird. In jedem Fall wird es für Deutschland und damit für Brandenburg weniger, so Agrarminister Jörg Vogelsänger. Durch die Umverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten und die Einrichtung eines Krisenfonds verringert sich die Prämienzahlung pro Hektar zusätzlich. Ein Teil der Neuregelungen soll national geklärt werden. So spricht sich Brandenburg gegen die Umverteilung von Mitteln zwischen der ersten und zweiten Säule beziehungsweise von der zweiten in die erste Säule aus. Abgestimmt werden soll in Deutschland auch, wie kleinere Betriebe bei der Förderung der ersten Hektar unterstützt werden können. Auf Kappung und Degression soll in Deutschland verzichtet werden. Das haben die Fachminister auf Betreiben Vogelsängers auf der letzten Agrarministerkonferenz noch einmal unterstrichen.

Vogelsänger: „Entscheidend für die Fortsetzung der Förderung aus dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) im Jahr 2014 ist, dass die notwendigen Übergangsvorschriften bis zum Jahresende beschlossen werden und die Kofinanzierungsmittel des Landes und des Bundes zur Verfügung stehen. Die EU hat in ihrem Entwurf deutlich gemacht, dass nur solche Agrar-Umweltmaßnahmen weiter gefördert werden dürfen, die auch in der neuen Förderperiode angeboten werden sollen. Daher ist eine einfache Fortschreibung der bisherigen Maßnahmen nicht möglich.“

In der Übergangsphase 2014 ist geplant, die Agrarförderung und die Förderung des ländlichen Raumes mit Geldern sowohl aus der alten als auch aus der neuen EU-Förderperiode sicherzustellen. „Nach diesem Grundsatz haben wir jetzt erste Entscheidungen getroffen, die in Brandenburg einen tragfähigen - insbesondere auch anlastungsfreien - Übergang in die siebenjährige EU-Förderperiode bis 2020 sicherstellt“, erläutert Vogelsänger.

Agrarumweltprogramme sind in der zweiten Säule der größte Block. Für die laufende EU-Förderperiode 2007 bis 2013 stehen in Brandenburg 232 Millionen Euro zur Verfügung. Brandenburg hat seit 2011 bei mehrjährigen Agrarumweltprogrammen, zu denen auch der ökologische Landbau zählt, wegen der ungeklärten finanziellen Grundlagen für die neue EU-Förderperiode keine Neuanträge mehr zugelassen.

Nach derzeitigem Stand wird ökologischer Landbau durch die EU ab 2014 als Greening anerkannt. Für die Übergangszeit liegt nunmehr ein Verordnungsentwurf der EU vor. Ab November 2013 werden daher Anträge für die Beibehaltung und neu für die Umstellung im ökologischen Landbau angenommen. Somit können auch wieder neue Betriebe auf ökologischen Landbau umstellen.

Mit der erwarteten Freigabe eines Teils der Mittel aus der neuen EU-Förderperiode sollen das Biodiversitätsprogramm Natura 2000 sowie die Ausgleichszulage für wirtschaftende Landwirte in benachteiligten Gebieten ausgezahlt werden.

Die einzelbetriebliche Grünlandextensivierung wird in der bisherigen Form für das Übergangsjahr 2014 angeboten, um keine Förderlücke entstehen zu lassen. Ab 2015 ist die Grünlandextensivierung nur noch in dafür definierten Gebietskulissen förderfähig.

Bereits geplante Anträge für Investitionen in Agrarbetrieben können 2013 aus vorhandenen Restmitteln der laufenden EU-Förderperiode bewilligt werden. Die Abrechnung der Mittel muss bis Ende 2015 sichergestellt werden (n-plus-zwei-Regelung).

Soweit noch EU-Mittel aus der laufenden Förderperiode verfügbar sind, wird es nach der n-plus-zwei-Regelung in diesem Jahr auch zu Förderbescheiden im Rahmen von Vorhaben der ländlichen Entwicklung kommen (Integrierte Ländliche Entwicklung/LEADER).

Flächenbezogene Maßnahmen im Forstbereich – hier zum Beispiel der Waldumbau – sollen auch 2014 ermöglicht werden.


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