29.12.2016 | 00:00:00 | ID: 23453 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

EU-Milchprogramm: Ab 2. Januar Zahlungsanträge stellen

München (agrar-PR) - Milchbauern, die an der ersten Antragsrunde des EU-Programms zur Verringerung der Milchmenge teilgenommen haben, können ab Montag (2. Januar) ihre Zahlungsanträge stellen.
Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Anspruch auf Zahlung der Beihilfe haben nur Landwirte, die einen Förderantrag gestellt und diesen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bewilligt bekommen haben. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 14. Februar.

Ausgezahlt wird die Beihilfe voraussichtlich im März. Wie bereits bei den Förderanträgen müssen die Antragsteller auch beim Zahlungsantrag ihre Daten online in der HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) erfassen und die Unterlagen dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorlegen. Für Antragsteller ohne entsprechende EDV-Ausstattung stehen bei den Ämtern Eingabestationen mit Druckern zur Verfügung. Bei Bedarf werden sie dort auch von Mitarbeitern bei der Eingabe ihrer Daten unterstützt.

Die erste Antragsrunde umfasst den Reduzierungszeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2016. Für jedes im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verringerte Kilo angelieferter Milch, jedoch höchstens für 50 Prozent der Menge des Bezugszeitraums, erhalten die Bauern 14 Cent. Detailinformationen zum Programm und den Auszahlungsmodalitäten sowie wichtige Kontaktdaten gibt es im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de/mrp.
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