Hannover (agrar-PR) - Klonfleisch
Die
EU-Mitgliedstaaten wollen Erzeugnisse, die aus den natürlichen
Nachfahren geklonter Tiere gewonnen wurden, erstmals einem
Zulassungsverfahren durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterwerfen. Darauf haben sich die
Agrarminister am Montag vergangener Woche in Luxemburg geeinigt.
Bislang ist die Vermarktung nicht explizit geregelt. Theoretisch
könnten solche Produkte also bereits in europäischen Kühltheken liegen
- auch wenn dies Experten für höchst unwahrscheinlich halten.
Das Zulassungsverfahren für Produkte von
geklonten Tieren und deren Nachkommen ist Bestandteil der Novelle über
neuartige Lebensmittel. Die Minister forderten die Europäische
Kommission aber offiziell auf, umgehend einen eigenen
Regelungsvorschlag für den Umgang mit der Klontechnik vorzulegen. Darin
sollen auch ethische Bedenken und Tierschutzaspekte einfließen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV)
bekräftigte seine kritische Haltung zum Klonen von Tieren. Mit der
Verordnung über neuartige Lebensmittel schließe man eine Rechtslücke,
löse aber nicht die Grundsatzfragen. Bei einer Zulassung der Bewertung
müssten nicht nur Gesundheitsaspekte, sondern unter anderem auch
ethische Fragen, Tierschutz, Tiergesundheit und genetische Vielfalt
berücksichtigt werden.