Bonn (agrar-PR) - Der nordrhein-westfälische
Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg teilt mit, dass er nach
intensiven Erörterungen in der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der
Erosionsschutzanforderungen mit Vertretern der Landwirtschaftskammer NRW
und der beiden Landwirtschaftsverbände in NRW, die Landesverordnung
zügig ausfertigen wird. Darin werden unter anderem folgende Festlegungen
getroffen:
Die Landwirtschaftskammer wird die technischen Voraussetzungen dafür
schaffen, dass jeder Landwirt im Internet für seine Feldblöcke
nachvollziehen kann, worauf die Einstufung beruht. Ferner wird
vorgesehen, dass innerhalb der teilweise heterogen Feldblöcke auf Antrag
Bewirtschaftungsschläge festgestellt werden können, die nicht oder
weniger erosionsgefährdet sind und auf denen daher keine oder weniger
strenge Bewirtschaftungsvorgaben einzuhalten sind.
Es werden erosionsvermeidende Bewirtschaftungsvorgaben festgelegt,
die den nordrhein-westfälischen Bedingungen besser gerecht werden als
die pauschalen Vorgaben der Bundesverordnung.
Minister Uhlenberg kündigte an, dass er in winderosionsgefährdeten
Gebieten und in wassererosionsgefährdeten Gebieten der Stufe 2 eine
besondere Agrarumweltmaßnahme anbieten wolle. Ein solcher Förderbaustein
sei erarbeitet und werde nach Klärung der Finanzierung der
EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Dieser Förderbaustein soll
insbesondere Mulch- und Direktsaatverfahren in Verbindung mit dem Anbau
von Zwischenfrüchten und die Anlage von Schutzstreifen mit Grasaussaat
zum Zwecke des Schutzes vor Bodenabtrag beinhalten.
Unter Vorsitz von Staatssekretär Dr. Alexander Schink ist es der
Arbeitsgruppe somit gelungen, innerhalb kurzer Zeit fachgerechte
Lösungen für die Erosionsschutzanforderungen in Nordrhein-Westfalen zu
erzielen. Damit werden die europäischen und nationalen Vorgaben, welche
ab dem 01.07.2010 gelten, rechtzeitig umgesetzt.