24.10.2012 | 13:12:00 | ID: 13782 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Filderkraut / Filderspitzkraut ab sofort EU-weit geschützt

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherminister Alexander Bonde: „Eintrag stärkt Baden-Württembergs Image als Genießerland“

Filderkraut ist ab sofort aufgrund seiner Qualität, seiner langen Tradition und des damit verbundenen besonderen Ansehens europaweit mit verbindlichen Vorgaben für die Herstellung der Produkte als regionale Spezialität geschützt. Die EU-Kommission hat am 24. Oktober 2012 im europäischen Amtsblatt den Eintrag von Filderkraut/Filderspitzkraut in das Register der EU für geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) veröffentlicht.

"Filderkraut ist eine im Stuttgarter Raum und weit darüber hinaus bekannte und geschätzte regionale Spezialität und zugleich das Wahrzeichen der südlich von Stuttgart gelegenen Filderhochebene. Spitzenprodukte wie diese sind über die Region hinaus ein erstklassiger kulinarischer Botschafter für ganz Baden-Württemberg und zeichnen unser Genießerland aus“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde anlässlich der Veröffentlichung des Eintrags am Mittwoch (24. Oktober) in Stuttgart. Der EU-Eintrag zeige einmal mehr, dass der Südwesten Deutschlands traditionell die Region der kulinarischen Vielfalt sei. „Ich gratuliere der Interessengemeinschaft Filderkraut und freue mich über diesen Erfolg“, so Bonde.

Viele landwirtschaftliche Betriebe auf den Fildern bauten seit Generationen ihre eigene Spitzkrautsorte an und vermehrten das Saatgut als so genannte Land- bzw. Haussorte in Eigenregie. „Die einzigartige Bodenstruktur der Filderebene, die sich vorwiegend durch fruchtbare Lößlehmböden mit hoher Nährstoffversorgung und einem konstant hohen Feuchtegehalt auszeichnen sowie das spezielle Mikroklima bieten ausgezeichnete Wachstumsbedingungen für Weißkohl. Seit jeher wird der Anbau speziell der Weißkohluntervarietät des Filderspitzkrauts daher nur auf den Fildern betrieben“, so Bonde. Bis heute würden keine Samen und Setzlinge über die Region hinaus vertrieben und keine Fremdzüchtungen von Spitzkohl verwendet. Viele kleinere Hersteller oder traditionsbewusste Familien verwendeten das Filderkraut heute noch, um Sauerkraut einzumachen. „Wer Filderkraut anbaut oder kauft, leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer jahrhundertealten bäuerlich geprägten Tradition und zu einer vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft“, sagte Bonde abschließend. 


Hintergrund:

Filderkraut ist eine selten gewordene und sehr geschmackvolle Untervarietät des weißen Kopfkohls mit der charakteristischen Spitze. Es hat weniger und feinere Blattrippen als der Rundkohl. Schon im 19. Jahrhundert war Filderkraut weit über die Region hinaus aufgrund seines vorzüglichen Geschmacks bekannt. Feinschmecker schätzen Filderkraut aufgrund seiner besonderen Schmackhaftigkeit, Zartheit und Feinrippigkeit. Die Geschichte des Krautanbaus auf den Fildern reicht lange zurück. 

Seit 20 Jahren besteht im Rahmen der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen - „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S) - will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. Aktuell sind in der EU über 1.100 Produktbezeichnungen aus Mitgliedsstaaten und Drittländern geschützt.

Die Interessengemeinschaft Filderkraut ist ein Zusammenschluss von derzeit neun  Erzeugern bzw. Verarbeitern ohne besondere Rechtsform. Sprecher der Interessengemeinschaft ist der Aichtaler Sauerkonservenhersteller Jörg Kimmich.

In Baden-Württemberg sind - Mineralwässer ausgenommen - derzeit insgesamt zwölf Produktbezeichnungen geschützt:


Geschützte Ursprungsbezeichnungen:

- Allgäuer Emmentaler
- Allgäuer Bergkäse 


Geschützte geographische Angaben:

- Schwäbische Maultaschen
- Schwäbische Spätzle
- Schwarzwälder Schinken
- Blattsalate von der Insel Reichenau
- Feldsalate von der Insel Reichenau
- Gurken von der Insel Reichenau
- Tomaten von der Insel Reichenau
- Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
- Schwarzwaldforelle
- Tettnanger Hopfen 

Zuletzt wurden die Schwäbischen Spätzle/Schwäbische Knöpfle von der EU unter Schutz gestellt: Am 22. März 2012 hatte Minister Bonde diese in die Genießer-Galerie des Landes aufgenommen. 

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