16.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1298 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Flächenberegnung ohne wasserrechtliche Erlaubnis ab 2010 Verstoß gegen Cross Compliance

Schwerin (agrar-PR) - Entsprechend der geltenden wasserrechtlichen Bundes- und Landesvorschriften bedarf die Entnahme von oberirdischem und Grundwasser einer Erlaubnis. Diese erteilt die untere Wasserbehörde, d.h. die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.

Eine solche wasserrechtliche Erlaubnis muss laut einer europäischen Verordnung ab 1. Januar 2010 als weiterer verbindlicher Standard im Rahmen der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) vorliegen.

Die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen ohne gültige Erlaubnis stellt ab diesem Zeitpunkt einen Verstoß gegen Cross Compliance dar und kann zu empfindlichen Abzügen bei den Direktzahlungen und der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen führen.

"Ich empfehle daher dringend allen Betriebsinhabern, die ihre Flächen mit oberirdischem oder Grundwasser bewässern, zu prüfen, ob sie über eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste unverzüglich ein entsprechender Antrag bei der zuständigen unteren Wasserbehörde gestellt werden", wendet sich der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus an alle Betriebsinhaber in Mecklenburg-Vorpommern, sich rechtzeitig um die Einhaltung der Vorschriften zu kümmern.
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