Schwerin (agrar-PR) - Entsprechend der geltenden wasserrechtlichen Bundes- und
Landesvorschriften bedarf die Entnahme von oberirdischem und
Grundwasser einer Erlaubnis. Diese erteilt die untere Wasserbehörde,
d.h. die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
Eine solche
wasserrechtliche Erlaubnis muss laut einer europäischen Verordnung ab
1. Januar 2010 als weiterer verbindlicher Standard im Rahmen der
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) vorliegen.
Die
Beregnung landwirtschaftlicher Flächen ohne gültige Erlaubnis stellt ab
diesem Zeitpunkt einen Verstoß gegen Cross Compliance dar und kann zu
empfindlichen Abzügen bei den Direktzahlungen und der Förderung von
Agrarumweltmaßnahmen führen.
"Ich empfehle daher dringend allen
Betriebsinhabern, die ihre Flächen mit oberirdischem oder Grundwasser
bewässern, zu prüfen, ob sie über eine gültige wasserrechtliche
Erlaubnis verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste
unverzüglich ein entsprechender Antrag bei der zuständigen unteren
Wasserbehörde gestellt werden", wendet sich der Minister für
Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus an alle
Betriebsinhaber in Mecklenburg-Vorpommern, sich rechtzeitig um die
Einhaltung der Vorschriften zu kümmern.