27.03.2019 | 12:36:00 | ID: 27225 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Förderrichtlinien "Wolf" angepasst

Ab sofort können Kosten für Herdenschutzmaßnahmen statt wie bisher zu 80 Prozent nunmehr zu 100 Prozent gefördert werden
Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch einzelne Wölfe auf, seit 2018 sind zwei Wölfinnen ortstreu geworden, das führte zur Ausweisung von zwei Wolfsgebieten, "Schermbeck" und "Senne".

In beiden Wolfsgebieten wurden Präventionsmaßnahmen bisher mit bis zu 80 Prozent gefördert. Das wurde nun auf 100 Prozent aufgestockt, die EU hatte hierfür Anfang des Jahres den Weg freigemacht. Zusätzlich können jetzt auch Herdenschutzmassnahmen in den Pufferzonen, die die Wolfsgebiete umgeben, zu 100 Prozent gefördert werden. Die entsprechende Änderung der Förderrichtlinien Wolf wurden am letzten Freitag, 22. März 2019 im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, damit trat die neue Regelung einen Tag später, am 23. März 2019 in Kraft.

Schermbeck: Ab jetzt bearbeiten zwei Bezirksregierungen die Förderanträge

Eine weitere Änderung für das Wolfsgebiet Schermbeck betrifft die Bearbeitung der Förderanträge. Bisher bearbeitete nur eine Bezirksregierung, die Bezirksregierung Münster, alle Anträge, d. h. auch Anträge für Flächen, die im Regierungsbezirk Düsseldorf liegen. Ab jetzt (23. März 2019) werden alle Förderanträge für Flächen im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Bezirksregierung Düsseldorf bearbeitet, die Bezirksregierung Münster konzentriert sich auf die Anträge aus ihrem Regierungsbezirk.

Herdenschutz hilft

Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100 %-Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Zurzeit werden aufgrund der besser werdenden Witterung und der bevorstehenden wärmeren Jahreszeit zunehmend mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. In den Wolfsgebieten Schermbeck und Senne wird daher dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen geraten.

Weiterführende Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen (z. B.: Karte der Wolfnachweise in Nordrhein-Westfalen, Kontakt zu Luchs- und Wolfsberatern, die "Förderrichtlinien Wolf" und Angaben zu Nutztierrissen) gibt es auf den Internetseiten www.wolf.nrw.
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