München (agrar-PR) - Die Förderung gefährdeter Nutztierrassen ist
erheblich ausgeweitet worden. Wie das Landwirtschaftsministerium in
München mitteilte, können ab sofort sämtliche Halter
prämienberechtigter Tiere Anträge stellen. Bislang war die Förderung
auf Landwirte im Sinne des Alterssicherungs-Gesetzes beschränkt. Die
Anträge und Informationen zu den Fördervoraussetzungen gibt es ab
sofort bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten.
Bayern
hat als erstes Bundesland bereits 1975 die Förderung zum Erhalt
gefährdeter Nutztierrassen eingeführt. Im vergangenen Jahr wurden
hierfür im Freistaat über 250 000 Euro aus Bundes- und Landesmitteln
bereitgestellt. Derzeit wird im Freistaat die Zucht und Haltung von
insgesamt 16 gefährdeten Rinder-, Pferde- und Schafrassen durch
Fördermittel unterstützt, dazu zählen unter anderen die Rinderrassen
Pinzgauer, Murnau-Werdenfelser, Gelbvieh und Ansbach-Triesdorfer sowie
das Rottaler und das Leutstettener Pferd, das Rhönschaf oder auch das
Coburger Fuchsschaf.
Weitere Informationen sind auch im Internet unter
www.landwirtschaft.bayern.de/landwirtschaft/tier/
zu finden.