17.06.2010 | 00:00:00 | ID: 6055 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Generalanwältin beim EuGH gibt Stellungnahme zum Transparenzverfahren ab - Präsident Schneider: „Wichtiges Etappenziel erreicht“

Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - Am heutigen Donnerstag hat die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Eleanor Sharpston ihren Schlussantrag zum sogenannten Transparenzverfahren veröffentlicht. Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob die Veröffentlichung von Beihilfezahlungen an die europäischen Landwirte unter Angabe des Namens und der Adresse mit europäischem Recht vereinbar ist.

Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf die Klage zweier hessischer Landwirte gegen diese Form der Veröffentlichung Klage erhoben. Das Gericht hatte daraufhin das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der angegriffenen Form der Veröffentlichung mit europäischem Recht vorgelegt.

Die Generalanwältin kommt in ihrem heute veröffentlichten Schlussantrag zu dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung in der derzeitigen Form nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Die entsprechende Verordnung auf EU-Ebene verstoße gegen die Grundrechte der Landwirte, die einen Anspruch auf Schutz der Privatsphäre und auf Schutz der persönlichen Daten haben. Diese Grundrechte seinen fester Bestandteil der europäischen Rechtsordnung. Damit hat die Generalanwältin die Argumentation des Hessischen Bauernverbandes übernommen.

Die Generalanwältin ist Beteiligte an den Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Votum der Generalanwaltschaft beim EUGH hat in der Regel vorentscheidende Bedeutung für die Entscheidung des Gerichtshofes selbst. Im Februar dieses Jahres fand eine mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in der seltenen Besetzung als Große Kammer statt. 

In einer ersten Reaktion begrüßte der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, die Stellungnahme der Generalanwältin. „ Es ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer für uns Bauern positiven Entscheidung des Gerichtshofes erreicht“, so Schneider. Der Hessische Bauernverband habe mit seiner juristischen Abteilung das Klageverfahren zweier hessischer Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof betreut und sich von vornherein massiv gegen die Veröffentlichungspraxis ausgesprochen. „Wir können uns bis jetzt voll bestätigt fühlen und hoffnungsvoll auf die Entscheidung des Gerichtshofs warten“, sagte Präsident Schneider abschließend.
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