Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - Am heutigen
Donnerstag hat die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof
Eleanor Sharpston ihren Schlussantrag zum sogenannten
Transparenzverfahren veröffentlicht. Es geht in diesem Verfahren um die
Frage, ob die Veröffentlichung von Beihilfezahlungen an die
europäischen Landwirte unter Angabe des Namens und der Adresse mit
europäischem Recht vereinbar ist.
Im vergangenen
Jahr hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf die Klage zweier
hessischer Landwirte gegen diese Form der Veröffentlichung Klage
erhoben. Das Gericht hatte daraufhin das Verfahren ausgesetzt und dem
Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der
angegriffenen Form der Veröffentlichung mit europäischem Recht
vorgelegt.
Die
Generalanwältin kommt in ihrem heute veröffentlichten Schlussantrag zu
dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung in der derzeitigen Form nicht
mit europäischem Recht vereinbar ist. Die entsprechende Verordnung auf
EU-Ebene verstoße gegen die Grundrechte der Landwirte, die einen
Anspruch auf Schutz der Privatsphäre und auf Schutz der persönlichen
Daten haben. Diese Grundrechte seinen fester Bestandteil der
europäischen Rechtsordnung. Damit hat die Generalanwältin die
Argumentation des Hessischen Bauernverbandes übernommen.
Die
Generalanwältin ist Beteiligte an den Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof. Das Votum der Generalanwaltschaft beim EUGH hat in der
Regel vorentscheidende Bedeutung für die Entscheidung des Gerichtshofes
selbst. Im Februar dieses Jahres fand eine mündliche Verhandlung vor
dem Europäischen Gerichtshof in der seltenen Besetzung als Große Kammer
statt.
In einer ersten
Reaktion begrüßte der Präsident des Hessischen Bauernverbandes,
Friedhelm Schneider, die Stellungnahme der Generalanwältin. „ Es ist
ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer für uns Bauern positiven
Entscheidung des Gerichtshofes erreicht“, so Schneider. Der Hessische
Bauernverband habe mit seiner juristischen Abteilung das Klageverfahren
zweier hessischer Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof betreut
und sich von vornherein massiv gegen die Veröffentlichungspraxis
ausgesprochen. „Wir können uns bis jetzt voll bestätigt fühlen und
hoffnungsvoll auf die Entscheidung des Gerichtshofs warten“, sagte
Präsident Schneider abschließend.