15.04.2010 | 00:00:00 | ID: 5391 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Genug Steuerungsinstrumente zur Wahl

Hannover (agrar-PR) - Gegen gesetzliche Einschnitte in die Wettbewerbsfähigkeit hat sich das Landvolk Niedersachsen bei einer Anhörung zu Steuerungsinstrumenten für Stallbauten vor dem Agrarausschuss im Niedersächsischen Landtag geäußert. Die Landtagsgrünen hatten sich in der nichtöffentlichen Veranstaltung für mehr demokratische Beteiligungsrechte von Kommunen und Bürgern eingesetzt. Mobilisiert hatte die Landtagsfraktion der Grünen der geplante Geflügelschlachthof der Firma Rothkötter in Wietze im Landkreis Celle und damit verbundene Stallbaupläne von Landwirten. In der Anhörung mit dem Titel „Bäuerliche Landwirtschaft statt industrielle tierquälerische ‚Hähnchen-Highways’ in Niedersachen“ trug der Wolfenbütteler Gerhard Schwetje die Argumente des Landvolkes Niedersachsen vor. Er stellte zunächst klar, dass der Begriff „Hähnchen-Highway“ nicht zutreffend ist. Die mit dem Schlachthofneubau erwarteten 150 Stallbauten verteilen sich bei einem Einzugsbereich im Radius von 180 km immerhin auf eine Fläche von 100.000 qkm. Aus der Region Braunschweig nannte Schwetje einige Beispielzahlen. Danach haben dort zurzeit von annähernd 4.000 Landwirten lediglich elf den Bau einen Hähnchenmaststalles beantragt.

Die Nachfrage nach frischem, heimischem Geflügelfleisch ist deutlich gestiegen. In Ackerbauregionen sehen Landwirte daher zusätzliche Chancen, wobei sie betriebseigenes Getreide als Futter einsetzen und durch die Verwertung des Hähnchenmistes Mineraldünger einsparen können. Bei den von den Grünen verwendeten Ausdrücken „bäuerliche Landwirtschaft“ und „Massentierhaltung“ handelt sich nicht um wissenschaftlich definierte Begriffe, vielmehr geht es um spezialisierte Hähnchenmastbetriebe. Über die Masthühner-Richtlinie sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird die artgerechte Tierhaltung gewährleistet. Die Notwendigkeit zur Ausweitung Bauplanungsrechtlicher Instrumente für Landkreise und Kommunen sieht das Landvolk nicht. Über so genannte Baufenster oder eine die Landwirtschaft beschränkende Positivplanung können diese planerische Prioritäten setzen. Auch die Beteiligungs-, Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten zum Schutz von Anwohnern und Umwelt sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweitet worden. Diese werden nach Beobachtung des Landvolkes leider nicht von betroffenen Einwendern genutzt, sondern für sachfremde strukturpolitische und weltanschauliche Anliegen instrumentalisiert. Vor diesem Hintergrund sieht der Berufsstand für die Landesregierung keinen weiteren Regelungsbedarf bei der Genehmigung von Stallbauten.
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