Hannover (agrar-PR) - Gegen gesetzliche Einschnitte in die Wettbewerbsfähigkeit hat sich
das Landvolk Niedersachsen bei einer Anhörung zu Steuerungsinstrumenten
für Stallbauten vor dem Agrarausschuss im Niedersächsischen Landtag
geäußert. Die Landtagsgrünen hatten sich in der nichtöffentlichen
Veranstaltung für mehr demokratische Beteiligungsrechte von Kommunen und
Bürgern eingesetzt. Mobilisiert hatte die Landtagsfraktion der Grünen
der geplante Geflügelschlachthof der Firma Rothkötter in Wietze im
Landkreis Celle und damit verbundene Stallbaupläne von Landwirten. In
der Anhörung mit dem Titel „Bäuerliche Landwirtschaft statt industrielle
tierquälerische ‚Hähnchen-Highways’ in Niedersachen“ trug der
Wolfenbütteler Gerhard Schwetje die Argumente des Landvolkes
Niedersachsen vor. Er stellte zunächst klar, dass der Begriff
„Hähnchen-Highway“ nicht zutreffend ist. Die mit dem Schlachthofneubau
erwarteten 150 Stallbauten verteilen sich bei einem Einzugsbereich im
Radius von 180 km immerhin auf eine Fläche von 100.000 qkm. Aus der
Region Braunschweig nannte Schwetje einige Beispielzahlen. Danach haben
dort zurzeit von annähernd 4.000 Landwirten lediglich elf den Bau einen
Hähnchenmaststalles beantragt.
Die Nachfrage nach frischem, heimischem Geflügelfleisch ist deutlich
gestiegen. In Ackerbauregionen sehen Landwirte daher zusätzliche
Chancen, wobei sie betriebseigenes Getreide als Futter einsetzen und
durch die Verwertung des Hähnchenmistes Mineraldünger einsparen können.
Bei den von den Grünen verwendeten Ausdrücken „bäuerliche
Landwirtschaft“ und „Massentierhaltung“ handelt sich nicht um
wissenschaftlich definierte Begriffe, vielmehr geht es um spezialisierte
Hähnchenmastbetriebe. Über die Masthühner-Richtlinie sowie die
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird die artgerechte Tierhaltung
gewährleistet. Die Notwendigkeit zur Ausweitung Bauplanungsrechtlicher
Instrumente für Landkreise und Kommunen sieht das Landvolk nicht. Über
so genannte Baufenster oder eine die Landwirtschaft beschränkende
Positivplanung können diese planerische Prioritäten setzen. Auch die
Beteiligungs-, Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten zum Schutz von
Anwohnern und Umwelt sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich
ausgeweitet worden. Diese werden nach Beobachtung des Landvolkes leider
nicht von betroffenen Einwendern genutzt, sondern für sachfremde
strukturpolitische und weltanschauliche Anliegen instrumentalisiert. Vor
diesem Hintergrund sieht der Berufsstand für die Landesregierung keinen
weiteren Regelungsbedarf bei der Genehmigung von Stallbauten.