10.03.2015 | 13:10:00 | ID: 19879 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Gesetz über die Frauenquote in Führungsgremien - Staatssekretärin Almut Kottwitz bilanziert: Auch im Umweltministerium mehr Frauen in Aufsichtsgremien

Hannover (agrar-PR) - Im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Staatssekretärin Almut Kottwitz darüber informiert, dass entsprechend der Zielrichtung des jüngst beschlossenen Gesetzes für die Frauenquote in Führungsfunktionen, mehr Frauen Verantwortung in Gremien übernehmen. Während eines Erfahrungsaustausches aus Anlass des Internationalen Frauentags (8. März) informierte sie heute (Dienstag) darüber, dass im Umweltministerium in mittlerweile 35 von 66 zu besetzenden Gremien Frauen eine führende Aufgabe übernommen haben.

„Die Durchsetzung der Gleichberechtigung gehört ganz oben auf die Tagesordnung. Ich freue mich, dass wir hier im Haus dazu einen konkreten Beitrag leisten können", sagte Kottwitz. „Ob Gremien erfolgreich arbeiten, hängt nicht nur vom Engagement der Beteiligten ab. Frauen und Männer bereichern die Beratung von Gremien darüber hinaus durch unterschiedliche Kommunikationsstile und Sichtweisen. Das kann sich belebend und motivierend auf Sitzungsabläufe auswirken."

Die heutige Veranstaltung im Umweltministerium dient dem Austausch von Erfahrungen und Informationen untereinander. Das Umweltministerium benennt Personalvorschläge für Projektgruppen, Bund-Länder-Gremien, Stiftungen, Beiräte und Vorstände. „Überall dort werden entscheidende Beiträge für die Umweltpolitik im Bund, im Land und in den Kommunen geleistet", sagte die Staatssekretärin. „Die Besetzung der Gremien ist deshalb von großer Bedeutung."

Hintergrund: Der Internationale Frauentag - auch Weltfrauentag genannt - wird traditionell am 8. März gefeiert. In einigen Ländern ist er sogar ein gesetzlicher Feiertag. Frauen auf der ganzen Welt machen an diesem Tag mit Veranstaltungen, Feiern und Demonstrationen auf immer noch nicht verwirklichte Frauenrechte aufmerksam.

Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet. Der Anteil weiblicher Führungskräfte an verantwortungsvollen Spitzenpositionen in der deutschen Wirtschaft und in der Bundesverwaltung ist nach wie vor gering. Trotz gleicher oder besserer Qualifikation sind Frauen in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Das Gesetz enthält daher Regelungen zur Geschlechterquote und verbindliche Zielgrößen. So soll mittelfristig der Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant verbessert und letztlich eine Geschlechterparität erreicht werden.

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz wird mit dem Ziel der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, deren Mitglieder der Bund bestimmen kann, novelliert. Das Gesetz schreibt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze vor. Ab dem Jahr 2018 soll dieser Anteil weiter auf 50 Prozent erhöht werden.

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