Mainz (agrar-PR) - Weinbauminister
Hendrik Hering hat die Abweisung der Klage eines Mosel-Winzers gegen
die Abgabe an den deutschen Weinfonds durch das Verwaltungsgericht
Koblenz begrüßt. ''Damit werden wir in unserer Rechtsauffassung, die
auch von Gutachten geteilt wird, unterstützt'', sagte Hering zu dem
Urteil der Koblenzer Kammer.
Das Gericht
sei demnach von der vom Kläger unterstellten Verfassungswidrigkeit
nicht überzeugt. "Zentrale Weinwerbung ist gerade für die
mittelständischen und kleinen Winzerbetriebe wichtig", betonte der
Minister.
Ein im Auftrag des Weinbauministeriums erstelltes Gutachten des auf
dem Gebiet des Weinrechts renommierten Rechtsanwaltes Hans Hieronimi
(Koblenz) hatte die Erhebung von Abgaben für die Absatzförderung als
verfassungsgemäß eingestuft.
Obwohl die aktuelle Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht nur
die Abgabe an den Deutschen Weinfonds betreffe, nicht jedoch die Abgabe
nach dem Absatzförderungsgesetz des Landes, könnten positive
Rückschlüsse für die regionale Weinwerbung gezogen werden, so Hering.
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