23.05.2023 | 11:47:00 | ID: 36376 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Industrieemissionsrichtlinie darf Tierwohl nicht gefährden

Berlin (agrar-PR) - Abstimmung im Umweltausschuss am 24. Mai
Anlässlich der Abstimmung des federführenden Umweltausschusses im Europäischen Parlament über die Industrieemissionsrichtlinie appelliert der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, auch die Anliegen der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu berücksichtigen. Die Abgeordneten werden dabei u. a. ihre Position zur zusätzlichen Einbeziehung der Rinderhaltung und einer massiven Herabsetzung der Schwellenwerte treffen, ab der Betriebe zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen müssen. „Wir stehen zu einer Tierhaltung, die ihre Umweltauswirkungen stetig reduziert. Gleichzeitig gibt es Zielkonflikte zwischen einem Mehr an Tierwohl und der Emissionsminderung, bei der jedoch Tierwohl im Zweifel an erster Stelle stehen muss“, so Krüsken.

Der Deutsche Bauernverband fordert folgende Punkte:
• Keine Reduzierung der bestehenden Schwellenwerte für Ställe mit Schweinen und Geflügel
• Keine Einbeziehung der Rinderhaltung in die Richtlinie
• Berücksichtigung des Zielkonflikts zwischen Tierwohl und Emissionen und
• Streichung der Aggregationsregel (Zusammenfassung mehrere Ställe eines Betriebes)

Der Agrarausschuss hat in seiner Position bereits gefordert, keine weiteren Verschärfungen in Rahmen der Novelle der Industrieemissionsrichtlinie vorzunehmen. Dies sollte aus Sicht des DBV auch Leitlinie für die Abstimmung im Umweltausschuss sein, dessen Position dann noch im Plenum des Parlamentes abgestimmt wird.

Weitere Informationen zur Industrieemissionsrichtlinie finden Sie hier:
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2023/KW_21_bis_KW_40/KW_21/DBV_Politinfo_Bruessel_
Industrieemissionsrichtlinie_Maerz_2023.pdf
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