01.09.2023 | 10:40:00 | ID: 37265 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Initiative Bayerns zeigt ersten Erfolg: Bundesminister Özdemir sagt Kaniber Verhandlungen zu Derogationsregelungen zu

München (agrar-PR) - Die Bundesregierung wird mit der Europäischen Kommission Verhandlungen für eine Derogationsregelung für Grünland aufnahmen. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir der bayerischen Agrarministerin Michaela Kaniber zugesagt. Kaniber hatte den Bundeslandwirtschaftsminister nach der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gebeten, sich aktiv bei der EU-Kommission für eine entsprechende Regelung einzusetzen. Sie begrüßt ausdrücklich, dass der Bund die Initiative aus Bayern aufgreift.

Die EU-Kommission hatte Gespräche zu einer Verlängerung der bis Ende 2013 für Deutschland geltenden Derogationsregelung mit Hinweis auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren und das dazu im Jahr 2018 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den vergangenen Jahren wiederholt abgelehnt.

Aktuell führt die Beschränkung der maximalen Aufbringmenge an Stickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln dazu, dass Grünland- und Futterbaubetriebe Wirtschaftsdünger abgeben müssen und gleichzeitig dazu gezwungen sind, den vorhandenen Nährstoffbedarf des Grünlands über zusätzlich zugekaufte mineralische Dünger abzudecken. „Dies ist dauerhaft nicht vermittelbar, zumal die Qualität des Grundwassers in den süddeutschen Grünlandregionen nachweislich gut ist“, so Kaniber. Aktuell liegt die maximale Aufbringmenge über organische Düngemittel bei 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes. Die Stickstoffaufnahme und damit der Düngebedarf von Grünland liegt aber in der Regel deutlich höher. Gleichzeitig untermauern Forschungsergebnisse, dass die Gefahr einer Nitratauswaschung bei Dauergrünland im Allgemeinen sehr gering ist und eine Aufbringung von Stickstoff, wie es gemäß der Derogationsregelung in der Nitratrichtlinie möglich wäre, keine Gefahr für das Grundwasser darstellt.
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